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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 11/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 16.10.2025 und die Beschlüsse der 14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 30.10.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/12-022

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 31.07.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.09.2025:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 31.07.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/13-027

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 11.09.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.10.2025:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 11.09.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/13-028

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.130000.950005 - Baumaßnahme Austausch Toranlagen Feuerwehr OT Seebergen

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 16.10.2025:

1.

Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 20.000,00 € auf der HH-Stelle 2.130000.950005 - Baumaßnahme Austausch Toranlagen Feuerwehr OT Seebergen für die Erneuerung der Toranlagen werden genehmigt.

2.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/13-029

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 11.09.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.10.2025:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 11.09.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/13-030

Vergabe von Bauleistungen zum Austausch der Toranlagen im Feuerwehrgerätehaus im OT Seebergen

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 16.10.2025:

1.

Der Vergabe der Bauleistungen zum Austausch der Toranlagen im Feuerwehrgerätehaus im OT Seebergen an die Firma Tortechnik Straub GmbH aus 99897 Tambach-Dietharz wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.950005 - Baumaßnahme Austausch der Toranlagen im Feuerwehrgerätehaus im OT Seebergen.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-131

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 25.09.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 25.09.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-132

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.001000.450000 - Beihilfeversicherung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben auf der HH-Stelle 1.001000.450000 - Beihilfeversicherung in Höhe von 15.705,25 € auf Grund von der Nachberechnung für einen ehemaligen Bürgermeister werden genehmigt.

2.

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer auf der HH-Stelle 1.900000.003000.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-133

Zustimmung zum Abschluss eines Überlassungsvertrages für das Fahrzeug TLF 3000 zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

Dem Abschluss eines Überlassungsvertrages des Fahrzeuges TLF 3000 zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-134

Zustimmung zum Abschluss eines Überlassungsvertrages für einen Behandlungsplatzanhänger zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

Dem Abschluss eines Überlassungsvertrages für einen Behandlungsplatzanhänger Bau Gotha/ Typ: TL 20.35X18AK zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-135

Grundsatzbeschluss zur Herstellung eines Parkplatzes sowie der Zuwegung am Bahnhaltepunkt im OT Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

Für die Instandsetzung der Zuwegung zum Bahnhaltepunkt im OT Seebergen und der Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes soll eine Planung erfolgen und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-136

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 25.09.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 25.09.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-137

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-138

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-139

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-140

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-141

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-142

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-143

Vergabe von Bauleistungen - Dachsanierung des Torhauses, An der Wasserburg 1 im OT Günthersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

1.

Der Vergabe der Bauleistung - Dachsanierung des Torhauses, An der Wasserburg 1 im

2.

OT Günthersleben an die Firma Dachdeckerei Schröder aus 99869 Drei Gleichen,

3.

OT Wechmar wird zugestimmt.

4.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.690000.950004 - Baumaßnahme Insel Torhaus.

5.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-144

Vergabe von Bauleistungen für den Einbau einer Wärmepumpe als Hybridheizung in Kombination mit dem vorhandenen Brennwertgerät in der Kita Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

1.

Der Vergabe von Bauleistungen für den Einbau einer Wärmepumpe als Hybridheizung in Kombination mit dem vorhandenen Brennwertgerät in der Kindertagesstätte „Waidspatzen“ Mühlberg an die Firma Andreas Callensee (HLS), 99869 Drei Gleichen, OT Mühlberg, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.464020.950000 - Umbau BHKW/Heizungsanlage Kita Waidspatzen Mühlberg.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-145

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Großflächenfrontmähers

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

1.

Der verbindlichen Bestellung eines Großflächenfrontmähers für den Bauhof der Gemeinde Drei Gleichen bei der Firma Weimer GmbH, 99887 Georgenthal, OT Schönau wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000 - Vermögenserwerb Bauhof.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/14-146

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf zweier mobiler Bewässerungssysteme

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2025:

1.

Der verbindlichen Bestellung zweier mobiler Bewässerungssysteme für den Bauhof der Gemeinde Drei Gleichen bei der Firma Weimer GmbH, 99887 Georgenthal, OT Schönau wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000 - Vermögenserwerb Bauhof.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 03.11.2025

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 16.10.2025 und des Gemeinderates vom 30.10.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 11/2025 am 15.11.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister