Die Beschlüsse der 49. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 09.11.2023 und die Beschlüsse der 53. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 23.11.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/49-021
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 12.10.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 09.11.2023:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 12.10.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/49-022
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 12.10.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 09.11.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 12.10.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-183
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.10.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 25.10.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-184
Zustimmung zu einem Beförsterungsvertrag des Thüringen Forst mit der FBG "Totenkopf-Vitzerod" für die in die FBG eingebrachten Gemeindeflächen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023:
| 1. | Dem neuen Beförsterungsvertrag zwischen FBG „Totenkopf-Vitzerod“ und dem Thüringen Forst für die gemeindlichen Grundstücke laut beigefügten Flächenverzeichnis wird zugestimmt. |
Damit verbunden erfolgt die Holzvermarktung, als auch die Berechnung der Beförsterungskosten über die FBG „Totenkopf-Vitzerod“
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-185
Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung zur Regelung der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen des WAZV in der Gemarkung Cobstädt, Flur 4, Flurstück 318 und 319
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023:
Der Bürgermeister wird beauftragt die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAZV) mit folgenden Bestimmungen zu unterschreiben:
| 1. | Auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Cobstädt, Flur 4, Flurstück 318, 319 werden seitens des WAZV 44 Obstbaum-Hochstämme gepflanzt. |
| 2. | Die Entwicklungspflege hierfür beträgt 3 Jahre und ist Aufgabe des WAZV und wird von diesem finanziert. |
Nach Abschluss der Entwicklungspflege gehen die Bäume in Eigentum der Gemeinde über. Werden danach Erhaltungsmaßnahmen behördlich angeordnet, hat die Gemeinde den WAZV darüber zu informieren. Hierfür anfallende Kosten werden vom WAZV getragen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-186
Zustimmung zur Aufnahme des OT Seebergen in das Dorferneuerungsprogramm
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.11.2023, der Einreichung eines Antrages auf Anerkennung des Ortsteiles Seebergen als Förderschwerpunkt im Rahmen der Dorferneuerung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft, und Ländlichen Raum (TLLLR) wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-187
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.615000.950002 - Fördervorhaben Geopark
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 17.000,00 € auf der HH-Stelle 2.615000.950002 - Fördervorhaben Geopark werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-188
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2023 0255)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.11.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Kelleranbau (Souterrainwohnung)
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-189
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Großrettbach (AZ: 2023 0415)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.11.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Schuppen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-190
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0426)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.11.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Erweiterung Autohaus zur Nutzung von Flächen für die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-191
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: G2023 018)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 28.09.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Sanierungsgenehmigung, unter Einhaltung der Ausführungen und Auflagen aus der Stellungnahme vom 11.09.2023 des zuständigen Sanierungsberaters für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Garage mit Carport und Überdachung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/53-192
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 26.10.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 25.10.2023 wird genehmigt.
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.11.2023 und des Gemeinderates vom 23.11.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 12/2023 am 23.12.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler
Bürgermeister