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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 12/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Die Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 14.11.2024 und die Beschlüsse der 5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 28.11.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2024/04-010

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 17.10.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.11.2024:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 17.10.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2024/04-011

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 17.10.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.11.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 17.10.2024 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-069

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 30.10.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 30.10.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-070

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.112000.650000 - Geschäftsausgaben Einwohnermeldeamt

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben auf der HH-Stelle 1.112000.650000 - Geschäftsausgaben Einwohnermeldeamt i. H. v. 20.000,00 € werden genehmigt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen der HH-Stelle 1.112000.100000 - Verwaltungsgebühren.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-071

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.464030.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 26.400,00 € auf der HH-Stelle 1.464030.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Seebergen werden genehmigt.
  2. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen der Zuweisungen - 1.464030.171000.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-072

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 25.000,00 € auf der HH-Stelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof werden genehmigt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH-Stelle 1.855000.130000 - Holzverkauf.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-073

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.810000.641100 - Umsatzsteuer Elektrizitätsversorgung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 65.000,00 € auf der HH-Stelle 1.810000.641100 - Umsatzsteuer Elektrizitätsversorgung werden genehmigt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen der HH-Stelle 1.810000.220000 - Konzessionsabgabe (64.500,00 €) und der HH-Stelle 1.810000.150000 - Kommunalrabatt (500,00 €).

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-074

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.060000.935000 - Erwerb Allg. Verwaltung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Die Mehrausgaben in Höhe von 34.000,00 Euro auf der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Erwerb Allg. Verwaltung für die weitere Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung werden genehmigt.
  2. Die Deckung erfolgt mit 29.000,00 Euro aus den Fördermitteleinnahmen auf der Haushaltsstelle 2.060000.361000 und mit 6.000,00 Euro aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-075

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.464020.950000 - Baumaßnahme Umbau BHKW/Heizungsanlage

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Die außerplanmäßigen Ausgaben auf der HH-Stelle 2.464020.950000 - Baumaßnahme Umbau BHKW/Heizungsanlage i. H. v. 57.132,00 € werden genehmigt.
  2. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen der Zuweisung Klimapakt - 2.900000.361100.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-076

Zustimmung zur Verwendung der Mittel des Klimapakts mit Kommunen nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Der Verwendung einer Zuweisung als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gem. § 22 f ThürFAG in Höhe von 57.132,00 € für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Kita Mühlberg, wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-077

Beschluss zur Erstellung eines Straßenverzeichnisses in beitragsrechtliche Straßenkategorien für Erstattungen nach ThürKAG

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Dem als Anlage beigefügten Straßenverzeichnis nach Kategorien als Grundlage für die Erstattung von Ausgleichsbeiträgen nach ThürSABAusglVO wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-078

Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Brückenkatasters für die Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Der Erstellung eines Brückenkatasters mit der Erfassung und Dokumentation aller Brücken und Ingenieurbauwerke im Gemeindegebiet wird zugestimmt. Notwendige Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen sollen daraus abgeleitet werden. Das Brückenkataster ist regelmäßig weiterzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Brückenkataster vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-079

Grundsatzbeschluss zum Neubau Brücke "Zum Pferderied" im OT Cobstädt

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Dem Neubau der Brücke „Zum Pferderied“ im OT Cobstädt für eine gefahrlose Zufahrt in die Straße „Zum Pferderied“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-080

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Bushaltestellen im Bereich "Gut Ringhofen" sowie des Einkaufsmarktes an der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Der Bau von Bushaltestellen im Bereich „Gut Ringhofen“ und im Bereich des Einkaufsmarktes an der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg soll in den nächsten Jahren erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Projekte vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-081

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2024 0377)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 28.11.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Ersatzneubau eines Zweifamilienhauses

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-082

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 30.10.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 30.10.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-083

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-084

Zustimmung zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen) zwischen WI Energy Verwaltungs GmbH (Betreiber) und der Gemeinde Drei Gleichen (Vertrag Nr. 1)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Dem vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen) zwischen WI Energy Verwaltungs GmbH, 54296 Trier (Betreiber) und der Gemeinde Drei Gleichen für die auf den Flurstücken 1422, 1423, 1424, 1425 und 1426 in der Flur 6 der Gemarkung Seebergen errichtete Freiflächensolarinstallation wird zugestimmt.
  2. Der Vertrag ist Anlage des Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
  4. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-085

Zustimmung zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen) zwischen WI Energy Verwaltungs GmbH (Betreiber) und der Gemeinde Drei Gleichen (Vertrag Nr. 2)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Dem vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen) zwischen WI Energy Verwaltungs GmbH, 54296 Trier (Betreiber) und der Gemeinde Drei Gleichen für die auf den Flurstücken 1422, 1423, 1424, 1425 und 1426 in der Flur 6 der Gemarkung Seebergen errichtete Freiflächensolarinstallation wird zugestimmt.
  2. Der Vertrag ist Anlage des Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
  4. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-086

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-087

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-088

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-089

Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Drei Gleichen (Straßenbeleuchtungskonzept)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Der Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Drei Gleichen (Straßenbeleuchtungskonzept) an die Firma S+B Signal- und Beleuchtungstechnik GmbH, 99094 Erfurt wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.670000.950000 - Straßenbeleuchtung.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/05-090

Umstellung der Software im Einwohnermeldewesen auf VOIS

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024:

  1. Der Vergabe des Auftrages zur Einführung des Fachverfahrens VOIS im Einwohnermeldeamt an die KIV Thüringen GmbH, 99867 Gotha, wird zugestimmt.
  2. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 06.12.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.11.2024 und des Gemeinderates vom 28.11.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 12/2024 am 21.12.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister