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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 12/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Drei Gleichen, den 22.11.2024

J. Leffler Bürgermeister — Siegel

Bekanntmachungsvermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am 21.12.2024 im Amtsblatt der Gemeinde

Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 12/2024, und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.

J. Leffler/Bürgermeister