Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Drei Gleichen, den 22.11.2024
J. Leffler Bürgermeister — Siegel
Bekanntmachungsvermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am 21.12.2024 im Amtsblatt der Gemeinde
Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 12/2024, und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.
J. Leffler/Bürgermeister