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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 12/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung, am 30.10.2024 mit Beschluss-Nr. LG1-GR-2024/04-055 die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2024, samt Anlagen, beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben vom 12.11.2024 des Landratsamtes Gotha, Kommunalaufsicht, Posteingang per Post am 19.11.2024, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom

02.01.2025 bis 17.01.2025

öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.

Gemeinde Drei Gleichen, 22.11.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister  —  Siegel