Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung, am 18.12.2025 mit Beschluss-Nr. LG2-GR-2025/16-184 die Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2026, samt Anlagen, beschlossen.
Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben vom 12.01.2026 des Landratsamtes Gotha, Posteingang per E-Mail am 13.01.2026, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden kann. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom
14.02.2026 bis 27.02.2026
öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.
Gemeinde Drei Gleichen, 22.01.2026
gez. J. Leffler — Siegel
Bürgermeister
Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 17.094.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.724.500 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. *
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. **
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Drei Gleichen, den 22.01.2026
J. Leffler — Siegel
Bürgermeister
Nachrichtlich:
| * | Kreditaufnahmen im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes 2026–2029 werden in Höhe von 800.000 € aufgenommen. | |
| ** | Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt: | |
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| - | Grundsteuer A 280 v.H., Grundsteuer B 389 v.H., Gewerbesteuer 395 v. H. |
Bekanntmachungsvermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 14.02.2026 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 02/2026, und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.
gez. J. Leffler
Bürgermeister