Die Beschlüsse der 41. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 09.02.2023 und die Beschlüsse der 45. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 23.02.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/41-001
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 30.11.2022
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 09.02.2023:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 30.11.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/41-002
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der
Haushaltsstelle 2.560000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens/Sportstätten
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 09.02.2023:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 11.000,00 € auf der HH-Stelle 2.560000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/41-003
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 30.11.2022
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 09.02.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 30.11.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/41-004
Vermögenserwerb Sportplätze - Kauf von zwei Rasentraktoren
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 09.02.2023:
| 1. | Dem Kauf von zwei Rasentraktoren (Stihl - RT 6127 ZL) bei der Firma Weimer GmbH - 99887 Georgenthal, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.560000.935000. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-001
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 15.12.2022
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 15.12.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-002
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Rahmen des Jahresabschlusses auf der Haushaltsstelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 26.881,44 € auf der Haushaltsstelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.770000.150000 - Sonst. Verwaltungs- u. Betriebseinnahmen (13.371,38 €) und der Haushaltsstelle 1.855000.510000 - Unterhaltungskosten Wald (13.510,06 €). |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-003
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.881000.950003 - B-Plan Pferdekoppel im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 15.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.881000.950003 - B-Plan Pferdekoppel im OT Mühlberg für die 1. Änderung des B-Plans werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-004
Benennung und Vergabe eines Straßennamens "Am Stausee Wechmar" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
Gemäß § 5 Abs. 3 ThürKO erhält im OT Wechmar der bisher namenlose Straßenbereich in der Flur 5, Flurstück 321/6, den Namen „Am Stausee Wechmar“.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-005
Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Planentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
| 1. | Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet "Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet "Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg sowie die Begründung in der vorliegenden Fassung sind gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-006
Grundsatzbeschluss für den An-/Umbau am Jugendclub im OT Cobstädt als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Cobstädt
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
Dem An- und Umbau am Jugendclubgebäude im OT Cobstädt zu einem Feuerwehrgerätehaus nach DGUV wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-007
Grundsatzbeschluss zum An-/Umbau der ehemaligen Gemeindeschenke im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
Dem An- und Umbau am Gebäude der ehemaligen Gaststätte im OT Großrettbach zu einem Feuerwehrgerätehaus nach DGUV wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-008
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2022 0558 und G2022 025)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben unter Einhaltung der Ausführungen und Auflagen aus der Stellungnahme des zuständigen Sanierungsberaters zu erteilen: Nachträgliche Genehmigung einer Nutzungsänderung von einem Heizhaus und Garage zu Gewerbe- Garagen- und Lagerflächen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-009
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0027)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-010
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0006)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Erweiterung eines Wohnhauses, Neubau einer Doppelgarage, einer Wohnmobilanlage, einer Werkstatt, eines Abstellraumes, einer Gartenlaube und eines Pools
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-011
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2023-001-WG"Wandwiese")
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 23.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandwiese“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Errichtung einer Terrassenüberdachung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-012
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 15.12.2022
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 15.12.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-013
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-014
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-015
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-016
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-017
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-018
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-019
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-020
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-021
Vergabe von Ingenieurleistungen für die 1. Änderung des B-Planes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
| 1. | Der Vergabe von Ingenieurleistungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ an die Planungsgruppe 91 aus 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden auf der HH-Stelle 2.881000.950003 (Planungsleistungen) veranschlagt. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/45-022
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und Umgestaltung des Löschwasserteiches/Angerteiches im OT Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023:
| 1. | Der Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme: „Umgestaltung/Sanierung des Angerteiches“ im OT Seebergen an das Planungsbüro - Planungsgruppe 91, 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.690000.950000. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 14.03.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.02.2023 und des Gemeinderates vom 23.02.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 03/2023 am 25.03.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister