Mit Beschluss-Nr. LG1-GR-2023/45-004 der Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2023 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen die Widmung eines öffentlichen Weges in der Gemarkung Wechmar.
Gemäß § 6 Abs. 1 und 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStG) vom 7. Mai 1993 wird der öffentliche Weg „Am Stausee Wechmar“ für die Öffentlichkeit gewidmet.
Dieser Straßenbereich befindet sich in der Gemarkung Wechmar, Flur 5, Flurstück 149/1.
Die Widmung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Unterlagen für die Allgemeinverfügung liegen in der Zeit vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 während der Öffnungszeiten in der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Drei Gleichen zu jedermanns Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Drei Gleichen, 99869 Drei Gleichen, Schulstraße 1, eingelegt werden.
Drei Gleichen, 14.03.2023
gez. J. Leffler
Bürgermeister