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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Doppelter Glasfaserausbau bedroht vollständige Breitbanderschließung der Gemeinde Drei Gleichen - Bundesgesetz macht Gemeinderatsbeschlüsse zum Glasfaserausbau unwirksam

Die Gemeinde Drei Gleichen fürchtet um ihre langfristigen Planungen zur Glasfaserschließung der Gesamtgemeinde mit ihren insgesamt acht Ortsteilen. Der Gemeinderat hatte nach umfangreicher Vorbereitung beschlossen, die Thüringer Netkom GmbH aus Weimar (TNK) mit dem Bau eines modernen Glasfasernetzes zu beauftragen. Dieser Glasfaserausbau sollte ohne Fördermittel erfolgen - als sogenannter eigenwirtschaftlicher Ausbau durch das Weimarer Kommunikationsunternehmen, einer 100%igen Tochtergesellschaft der kommunalen Thüringer Energie AG TEAG.

Wir haben den Ausbauvertrag mit der TNK Ende 2022 unterzeichnet. In diesen Wochen startet bereits die Tiefbauphase in den Ortsteilen Cobstädt und Günthersleben sowie der Gemeinde Schwabhausen. Ende letzten Jahres haben wir die Informationen erhalten, dass ein großes deutsches Telekommunikationsunternehmen ebenfalls ein Glasfasernetz in unserer Gemeinde bauen möchte. Allerdings nicht in allen Ortsteilen, sondern nur in ausgesuchten Regionen. Bei dieser „Rosinenpickerei“ bleiben nicht nur mehrere Ortsteile außen vor, diese Vorgehensweise durchkreuzt und untergräbt auch alle Planungen der Gemeinde Drei Gleichen, die zusammen mit der Thüringer Netkom gemacht wurden und die bereits vertraglich abgesichert sind. Das Vorhaben der TNK ist unter diesen Bedingungen nur noch schwer bis gar nicht wirtschaftlich umsetzbar. Und wir als Gemeinde haben das Nachsehen.

Gegen diese Überbauung könne man als Gemeinde jedoch nichts unternehmen, da der Bundesgesetzgeber diese Verfahrensweise im Telekommunikationsgesetz zulässt. Dies bedeute, dass ein weiteres Telekommunikationsunternehmen in einigen Ortsteilen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durchführen wird - und plötzlich doppelt Glasfaserleitungen verlegt werden. Andere Ortsteile werden wiederum gar keinen Zugang zu Glasfaserleitungen haben.

Das können die Bürger der Gemeinde nicht nachvollziehen. Das lässt sich auch nicht logisch erklären. Da bemühen wir uns um eine Glasfaserschließung für alle Ortsteile - und diese endlich erfolgreich abgeschlossene Planung wird obsolet, weil eine Gesetzeslücke es erlaubt, einfach zweimal Glasfaserleitungen zu verlegen. Zum Schluss stehen wir mit einer lückenhaften Erschließung da, obwohl eine Glasfaservollversorgung bereits vertraglich geklärt war.

Über den Aspekt der Nachhaltigkeit und den ressourcenschonenden Umgang mit den uns allen begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln braucht man bei diesem Sachverhalt nicht nachzudenken. Hier muss meines Erachtens der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich nachsteuern, um eine Überbauung von mehreren Telekommunikationsunternehmen zukünftig zu unterbinden.

Unabhängig von diesen Schwierigkeiten wird die Gemeinde am eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der Thüringer Netkom GmbH selbstverständlich festhalten. Über den Bauverlauf wird dazu regelmäßig berichtet. In unseren Ortsteilen Cobstädt und Günthersleben wird im Frühjahr/Frühsommer 2023 der Startschuss für den Glasfaserausbau in unserer Gemeinde gegeben.

Bei Rückfragen zum Glasfaserausbau im Drei-Gleichen-Gebiet steht Ihnen Frau Reichel gerne telefonisch unter 036202 70820 zur Verfügung.

gez. J. Leffler

Bürgermeister