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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung, am 14.12.2023 mit Beschluss-Nr. LG1-GR-2023/54-203 die Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2024, samt Anlagen, beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben vom 12.01.2024 des Landratsamtes Gotha, Kommunalaufsicht, Posteingang per Post am 17.01.2024, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden kann. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom

19.03.2024 bis 05.04.2024

öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.

Gemeinde Drei Gleichen, 19.02.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister  — Siegel

Haushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.150.500 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.132.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 471.800 festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

280 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

300 v. H.

2.

Gewerbesteuer

370 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Drei Gleichen, den 19.02.2024  — Siegel

J. Leffler

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 16.03.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“

Nr. 03/2024 und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.

J. Leffler/Bürgermeister