Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Die Beschlüsse der 51. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 15.02.2024 und die Beschlüsse der 54. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 29.02.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/51-001

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 30.11.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 15.02.2024:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 30.11.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/51-002

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 30.11.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 15.02.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 30.11.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/51-003

Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben

"Neugestaltung des Geoinformationspunktes Günthersleben -

ehemaliges Wasserschloss,

Los 1 Fahrradladestation" im OT Günthersleben

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.02.2024:

1.

Der Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben „Neugestaltung des Geoinformationspunktes Günthersleben - ehemaliges Wasserschloss, Los 1 Fahrradladestation“ im OT Günthersleben an die Firma Landschaftsbau Montag GmbH & Co. KG, 99092 Erfurt, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.615000.950002 - Geopark.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-001

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 14.12.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 14.12.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-002

Lesung und Beschlussfassung zur Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

die folgende Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen.

Artikel 1

1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen

Die Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum 10.05.2022 wird wie folgt geändert:

§ 7 Vorsitz im Gemeinderat,

erhält folgende neue Fassung:

§ 7

Vorsitz im Gemeinderat

(1) Den Vorsitz im Gemeinderat führt ein vom Gemeinderat gewähltes Gemeinderatsmitglied.

Der Gemeinderat wählt einen Stellvertreter für den Gemeinderatsvorsitzenden.

(2) Sind sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, führt der Bürgermeister den Vorsitz im Gemeinderat.

§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen,

wird um den Absatz 5 ergänzt:

§ 16

Öffentliche Bekanntmachung

(5) Ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen zu Wahlen werden ausschließlich im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter der Adresse:

www.gemeinde-drei-gleichen.de/Rathaus/Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages bekannt gemacht, es sei denn, es ist eine andere Form der öffentlichen Bekanntmachung vorgeschrieben. Die öffentlichen Bekanntmachungen zu Wahlen können während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung sind Ausdrucke der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen erhältlich.

Artikel 2

Inkrafttreten

(1) Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Abweichend hiervon tritt der § 7 - Vorsitz im Gemeinderat am 01.06.2024 in Kraft.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-003

Beschluss zur Übergabe der Spendengelder Ukraine-Hilfe

an den Verein Ukrainefreunde Gotha e. V.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

Der Übergabe der Spendengelder aus der Ukraine-Hilfe i. H. v. 2.890,86 € an den Verein Ukrainefreunde Gotha e. V. wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-004

Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Mittel des Klimapaktes mit den Kommunen aus dem Jahr 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

Der Verwendung der Fördermittel aus dem Klimapakt mit Kommunen gemäß § 8 Abs. 2 ThürKlimaG zur energetischen Erneuerung der Fenster und Türen in der Turnhalle im OT Seebergen wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-005

Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag über die

Herstellung und Unterhaltung eines Durchlasses

über und unter dem "Weidbach" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

1.

Dem städtebaulichen Vertrag mit dem Vertragsbeteiligten Christoph Apel, OT Mühlberg, 99869 Drei Gleichen zur Regelung der dauerhaften Unterhaltung eines Durchlasses unter und über dem Gewässer 2. Ordnung „Weidbach“ im OT Mühlberg, auf dem Grundstück Gemarkung Mühlberg, Flur 21, Flurstück 153 i. V. m. Flurstück 143/3, für die öffentlich-rechtliche Erschließung als Grundstückszufahrt des vorstehenden Bauvorhabens „Umbau eines Wohnhauses“, auf dem Grundstück Gemarkung Mühlberg, Flur 21, Flurstücke 54 und 56/2, wird zugestimmt.

2.

Der Vertrag als Anlage ist fester Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-006

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2023 0501)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Ausbau Dachgeschoss zu Wohneinheiten, Balkonanbau

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-007

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens

im OT Wandersleben (AZ: 2023 0506)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Antrag auf Nutzungsänderung von Ausstellungsräumen zu einem Café

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-008

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2023 0507)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-009

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben

(AZ: 2023 0511)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung einer Werbeanlage + Ultra Schnellladestation mit zwei 75 Zoll Informationsscreens

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-010

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2023 0520)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Garage

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-011

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg

(AZ: 2023 0524)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Garage mit Unterstand

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-012

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben

(AZ: 2024 001 - WG "Wandwiese")

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandwiese“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung einer Garage

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-013

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen

(AZ: 2024 0014)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Um- und Ausbau des Dachgeschosses eines vorhandenen Mehrfamilienhauses

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-014

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben

(AZ: 2024 0026)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.02.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bau- und Nutzungsänderung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Umnutzung einer Lagerhalle zu einem Palettenlager mit Reparatur

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-015

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 14.12.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 14.12.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-016

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-017

Nicht öffentlche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-018

Festlegung des Mindestverkaufspreises und Zustimmung zum Verkauf von Flurstücken in der Gemarkung Mühlberg für das Allgemeine Wohngebiet (WA)

"Auf der Pferdekoppel"

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

1.

Dem Verkauf der gemeindeeigenen Flurstücke in der Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstücke 185/2, 187/4, 188/4, 189/3, 372/193 und einem Teilbereich der Flurstücke 429/192 und 270 mit einer Gesamtgröße von ca. 10.400 m², welche inhaltlich Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf der Pferdekoppel“ sind, wird zugestimmt.

2.

Die Flurstücke werden zum Zwecke der Erschließung und Vermarktung öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.

3.

Der Mindestverkaufspreis beträgt 31,80 €/m².

4.

Die Kosten der Vertragsabwicklung trägt der Käufer.

5.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat.

6.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-019

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-020

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-021

Vergabe Rahmenvertrag für Baumpflege für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

1.

Der Vergabe des Rahmenvertrages für Baumpflege für die Zeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2026 an die - Firma Uwe Brand, Baum- und Landschaftspflege, OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.580000.510000 - Unterhaltung Park- und Gartenanlagen.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-022

Vergabe von Leistungen zur Lieferung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Feuerwehr Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

1.

Der Vergabe zur Lieferung eines hydraulischen Rettungssatzes der Feuerwehr Drei Gleichen an die Firma BSL Brandschutz Lauta GmbH, 02979 Elsterheide wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb Feuerwehr.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-023

Vergabe zur Lieferung von Atemschutztechnik

(Ersatzbeschaffung) - Feuerwehr Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

1.

Der Vergabe zur Lieferung von Atemschutztechnik (Ersatzbeschaffung) für die Ortsteilfeuerwehr Mühlberg an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb Feuerwehr.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/55-024

Auftragserteilung zur Leistungserbringung für das Förderprojekt E-Rechnung Step 2

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024:

1.

Der Auftragserteilung zur Leistungserbringung für das Förderprojekt E-Rechnung Step 2 an die KIV Thüringen GmbH, 99867 Gotha, mit einer Auftragssumme von 42.579,08 € wird zugestimmt.

2.

Die finanziellen Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Erwerb bewegl. Sachen Allg. Verwaltung zur Verfügung.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 04.03.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.02.2024 und des Gemeinderates vom 29.02.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 03/2024 am 16.03.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister