Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen

am 26. Mai 2024

Bekanntmachung

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Drei Gleichen

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 23.04.2024 um 17:00 Uhr in 99869 Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/Rathaus (Beratungsraum im 1. Obergeschoss)

statt.

Tagesordnung:

Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Drei Gleichen, 01.03.2024

gez. E. Reichel

Wahlleiter der Gemeinde Drei Gleichen