die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen legt gemäß § 13 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) i. V. m. § 5 Abs. 1 ThürLPIG für die Planungsregion Mittelthüringen die räumliche und strukturelle Entwicklung fest. Die Planungsregion Mittelthüringen umfasst gemäß § 13 Abs. 2 ThürLPIG i. V. m. der „Thüringer Verordnung über die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen im Land Thüringen“ die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda und Weimarer Land sowie die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar.
Somit gehört auch unsere Gemeinde Drei Gleichen zur Planungsregion Mittelthüringen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes sieht bis Ende 2032 ein Ausbauziel von 2 % der Bundesfläche für Windenergie vor. Dies bedeutet für Thüringen eine Ausweisung der Landesfläche zur Windnutzung von 1,8 % bis 2027 und 2,2 % bis 2032. Am 12.12.2023 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ mit diesen Zielvorgaben für die Planungsregion Mittelthüringen beschlossen.
Zurzeit gibt es für die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen keinen sachlichen Teilplan Windenergie. Dieser wurde durch Gerichte für unwirksam erklärt, d. h., es können Windkraftanlagen nach § 35 BauGB im Außenbereich errichtet werden. Dies könnte ein unkontrolliertes Bauen als Folge in der Zukunft haben.
Mit Schreiben vom 13.02.2024 erfolgt durch die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen die „Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenden Institutionen gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 3 Abs.3 ThürLPIG“. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 ROG soll die planaufstellende Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten Stellen frühzeitig beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sächlichen Teilplanes „Windenergie“ Mittelthüringen geben. Der Beteiligungszeitraum ist vom 26.02.2024 bis 25.04.2024.
Im Entwurf des 2. sachlichen Teilplanes Windenergie werden im Gebiet der Gemeinde Drei Gleichen drei Vorranggebiete ausgewiesen.
Das umfasst folgende Gebiete:
| 1. | W-36 | Seebergen/Grabsleben |
| 2. | W-37 | Wechmar |
| 3. | WG-12 | Gotha |
Die Unterlagen des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen mit den zweckdienlichen Unterlagen werden vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen veröffentlicht und stehen unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit:
Zudem liegen die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums in analoger Form (Papierform) sowie über ein digitales Lesegerät bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zur Einsichtnahme durch jedermann in der nachfolgenden Stelle und während der nachfolgend angegebenen Öffnungszeiten aus:
Regionale Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Haus II (Anmeldung beim Pförtner)
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 0361/57 332-1600 wird gebeten.
Als zusätzliches Informationsangebot stehen während des Veröffentlichungszeitraums Unterlagen in analoger Form sowie über digitales Lesegerät beim
Landratsamt Gotha
Amt für Bauordnung und Bauleitplanung, Raum 2.5,
Emminghausstraße 8
99867 Gotha
| Montag, Mittwoch und Freitag: | — — 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
zur Verfügung.
Der Gemeindeverwaltung liegen die Unterlagen zwecks Einsichtnahme nicht vor.
Stellungnahmen zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht können vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 eingereicht werden und sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
teilplan.wind@tlvwa.thueringen.de
Für Stellungnahmen, die an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden, erfolgt eine Eingangsbestätigung. Auch unsere Gemeinde Drei Gleichen wird im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme zu dem Entwurf zum 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen abgeben. Im Vorfeld der Beschlussfassung im Gemeinderat planen wir eine Bürgerbefragung zu diesem Entwurf durchzuführen. Die Stimmzettel finden Sie hier im Amtsblatt bzw. auf der Internetseite unserer Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserer Gemeinde Drei Gleichen wohnhaft und über 16 Jahre alt sind.
Wir bitten Sie, diese Stimmzettel an folgende Adresse zu schicken:
| Gemeinde Drei Gleichen |
| OT Wandersleben, Schulstraße 1 |
| 99869 Drei Gleichen |
| bzw. per E-Mail an: | |
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Ich bedanke mich bereits im Voraus recht herzlich für Ihre Bemühungen und Ihr Interesse.
gez. J. Leffler
Bürgermeister