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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung, am 20.12.2024 mit Beschluss-Nr. LG1-GR-2024/06-104 die Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2025, samt Anlagen, beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben vom 16.01.2025 des Landratsamtes Gotha, Kommunalaufsicht, Posteingang per Post am 17.01.2025, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden kann. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom

18.03.2025 bis 04.04.2025

öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.

Gemeinde Drei Gleichen, 18.02.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister  —  Siegel

Haushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.839.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.979.400 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 750.000 festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. *

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Drei Gleichen, den 18.02.2025

J. Leffler

Bürgermeister  — Siegel

* nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A 280 v. H., Grundsteuer B 300 v. H.,

Gewerbesteuer 370 v. H.

Bekanntmachungsvermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 15.03.2025 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 03/2025, und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.

J. Leffler/Bürgermeister