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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 6. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 13.02.2025 und die Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 26.02.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/06-001

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 04.12.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.02.2025:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 04.12.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/06-002

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 04.12.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.02.2025:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 04.12.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/06-003

Vergabe von Planungsleistungen für das Vorhaben „Gestaltung der Freianlage (Park) am Bürgerhaus“ im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.02.2025:

1.

Der Vergabe der Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Gestaltung der Freianlage (Park) am Bürgerhaus“ im OT Wandersleben an die Firma Beckert Landschaftsarchitekten, 99869 Eschenbergen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.580000.9500000 - Park- und Gartenanlagen.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-001

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 19.12.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 19.12.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-002

Grundsatzbeschluss zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

die Durchführung einer Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz und dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument mit informatorischem Gehalt. Er hat keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung, aber er bildet die Grundlage für zukünftige staatliche Entscheidungen. Er ist Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und hat eine Orientierungsfunktion bzgl. Planungs- und Investitionssicherheit.

Die Verwaltung wird beauftragt die Wärmeplanung durchzuführen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-003

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des Jahresabschlusses auf der HH-Stelle 1.464030.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung

Kita Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 500,90 € auf der HH-Stelle 1.464030.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Seebergen werden genehmigt.

2.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH-Stelle 1.464030.171000 - Mehreinnahmen der Zuweisungen Kita Seebergen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-004

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des Jahresabschlusses auf der HH-Stelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 12.518,27 € auf der HH-Stelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof werden genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH-Stelle 1.855000.130000 - Holzverkauf.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-005

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.900000. 810000 - Gewerbesteuerumlage

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

1.

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 84.641,47 € auf der HH-Stelle 1.900000.810000 - Gewerbesteuerumlage wird genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der HH-Stelle 1.900000.003000 -Mehreinnahmen der Gewerbesteuern.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-006

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2024 0442)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben unter Einhaltung der Ausführungen und Auflagen des zuständigen Sanierungsberaters, zu erteilen:

Dachsanierung mit halbseitiger Erhöhung des Firstes

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-007

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2021 0476)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides nach § 82 ThürBO für folgendes Vorhaben, zu erteilen:

Umbau eines vorhandenen Wohngebäudes

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-008

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 19.12.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 19.12.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-009

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-010

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-011

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-012

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-013

Vergabe zur Lieferung von Dienstuniformen für die Freiwillige Feuerwehr Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

1.

Der Vergabe zur Beschaffung von 108 Stück Einsatzkleidung (104 Herren-Dienstuniformen / 4 Damen-Dienstuniformen) für die Wehren der Gemeinde Drei Gleichen an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.130000.560000 - Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/07-014

Vergabe zur Lieferung von Rollcontainern für die Freiwillige Feuerwehr Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2025:

1.

Der Vergabe zur Beschaffung von vier Rollcontainer für die Module Strom/Licht/Unwetter, Schnelleinsatzzelt, Atemschutz/Schwarz-Weiß-Trennung und Logistik für die Wehren der Gemeinde Drei Gleichen an die Firma Feig GmbH, 67482 Altdorf wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 27.02.2025

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.02.2025 und des Gemeinderates vom 26.02.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 03/2025 am 15.03.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister