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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Mitteilungen

zur geplanten 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen (Hebesteuer-Satzung)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie im letzten Jahr informiert, muss die Gemeinde Drei Gleichen die Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform für das Jahr 2025 neu beschließen.

Zurzeit hat die Gemeinde Drei Gleichen mit einem Hebesatz für die Grundsteuer B mit 300 % den niedrigsten Hebesatz in Thüringen. Dieser Wert ist dem Gemeindezusammenschluss der ehemaligen Einheitsgemeinden Drei Gleichen und Günthersleben-Wechmar im Jahr 2018 geschuldet und war ein Kompromiss beim damaligen Gemeindezusammenschluss.

Aufgrund dieser niedrigen Grundsteuer B sind der Gemeinde Drei Gleichen in den letzten sechs Jahren 1,2 Mio. Euro Zuweisungen vom Land verloren gegangen, da die fiktiven Hebesätze des Landes als Vorgabe nicht umgesetzt wurden.

Bei einer sich immer weiter verschlechternden Infrastruktur, auch in unserer Gemeinde, müssen wir uns alle die Frage stellen, ob wir uns dies weiter leisten wollen und können. Mit diesen 1,2 Mio. Euro hätte man investive Maßnahmen umsetzen können.

Die freiwilligen Leistungen der Gemeinde sollen auch zukünftig beibehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel die Vereinsförderungen und die Seniorenbetreuung.

In der Bürgermeister-Dienstberatung am 27.01.2025 wurde erstmals zur Höhe der Hebesätze diskutiert. Im Hauptausschuss am 13.02.2025 und im Gemeinderat am 26.02.2025 fand eine 1. Lesung zur Änderung der Hebesteuer-Satzung statt.

In den nächsten Sitzungen wird eine 2. Lesung hierzu erfolgen, mit dem Ziel, in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2025 die 1. Änderung der Hebesatz-Satzung mit folgenden Höhen zu beschließen:

Grundsteuer A

bisher: 280 %

neu: 280 %

Grundsteuer B

bisher: 300 %

neu: 389 %

Gewerbesteuer

bisher: 370 %

neu: 395 %

Mit der geplanten Erhöhung befindet sich die Gemeinde Drei Gleichen immer noch am untersten Limit, auch im Vergleich zu anderen Gemeinden.

Die Änderung wird jeden Grundstückseigentümer treffen. Es werden keine extremen Erhöhungen erfolgen, so wie das in den Medien zum Teil kommuniziert wird.

In der am 16.04.2025 geplanten Einwohnerversammlung wird zu diesem Thema ebenfalls informiert.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

gez. J. Leffler

Bürgermeister