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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 11.02.2026 und die Beschlüsse der 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 26.02.2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/16-001

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 03.12.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.02.2026:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 03.12.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/16-002

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 auf der Haushaltsstelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 11.02.2026:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 19.132,61 € auf der HH-Stelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof 2025 aufgrund von Wartungs- und Reparaturkosten werden genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH-Stelle 1.855000.130000 - Holzverkauf.

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/16-003

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 03.12.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.02.2026:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 03.12.2025 wird genehmigt.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-001

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 18.12.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 18.12.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-002

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 20.500,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof für die Ersatzbeschaffung eines Streuaufsatzes für einen Multicar zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes wird genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-003

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 10.000,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges, um die Leistungsfähigkeit des Bauhofes zu erhalten, werden genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-004

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 10.000,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges, um die Leistungsfähigkeit des Bauhofes zu erhalten, werden genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-005

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg

(AZ: 2025 0256)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Nutzungsänderung von EFH zu Büro und Pilgerzimmer

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-006

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben

(AZ: 2025 0433)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau eines Einfamilienhauses

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-007

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2026 0013) - TV

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Änderungsantrag) für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Mehrfamilienhaus

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-008

Erteilen einer gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB im OT Wechmar

(AZ: 2025 0368)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, die gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Einfamilienhauses im Bungalowstil

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-009

Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung des ehemaligen "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

Im Rahmen der erforderlichen Planungen zur Erschließung des Wohngebietes „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar soll eine Machbarkeitsstudie für die zukünftige Wärmeversorgung im Plangebiet erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-010

Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielstellung zur Errichtung einer Bushaltestelle in der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielstellung vom 20.01.2026 zur Errichtung einer Bushaltestelle in der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit vorläufigen Kosten in Höhe von 15.535,32 € wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-011

Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Gotha

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

Dem Antrag auf Änderung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Gotha zur Änderung des Routenverlaufs des geplanten Radweges Wandersleben-Wechmar-Seebergen und Neuaufnahme der Route Großrettbach mit Anbindung an den Apfelstädt-Jakobsweg, zu Gunsten der Fördermittelakquisition, wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-012

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 18.12.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 18.12.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-013

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-014

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-015

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-016

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-017

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-018

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-019

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-020

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-021

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-022

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-023

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-024

Vergabe von Planungsleistungen für den Abriss des ehemaligen "Rockinger-Geländes" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Der Vergabe der Planungsleistungen für den Abriss des ehemaligen „Rockinger-Geländes“ 5. BA im OT Wechmar an die Planungsgruppe 91 99867 Gotha, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001 - Abriss „Rockinger-Gelände“.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-025

Vergabe von Bauleistungen für den Abriss des ehemaligen "Rockinger-Gelände" 5. BA im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Der Vergabe der Bauleistungen für den Abriss des ehemaligen „Rockinger-Geländes“ 5. BA im OT Wechmar an die Firma UTL Umweltschutz-Transport-Logistik GmbH, 99428 Grammetal wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001 - Abriss „Rockinger-Gelände“.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-026

Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Busumsteigepunktes am ehemaligen "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar - TV

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Der Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 für das Bauvorhaben Errichtung eines Busumsteigepunktes am ehemaligen „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar an das Planungsbüro Planungsgruppe 91 aus 99867 Gotha, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung der Kosten erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.630000.950017 - Straßenbau Bushaltestelle Wechmar.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-027

Vergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Energieversorgung des ehemaligen "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Der Vergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie/Projektidee bezüglich der Wärmeversorgung des Plangebietes für das Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar an die OHRA Energie GmbH, 99880 Hörsel wird zugestimmt.

2.

Die Leistung ist für die Gemeinde kostenneutral.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-028

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Gemeiner Husky 1300 Streuautomaten

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:

1.

Der verbindlichen Bestellung zur Lieferung eines Gemeiner Husky 1300 Streuautomaten für den Bauhof bei der Firma Weimer GmbH, 99887 Georgenthal, OT Schönau wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 27.02.2026

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.02.2026 sowie des Gemeinderates vom 26.02.2026 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 03/2026 am 14.03.2026. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister