Die Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 11.02.2026 und die Beschlüsse der 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 26.02.2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/16-001
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 03.12.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.02.2026:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 03.12.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/16-002
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 auf der Haushaltsstelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 11.02.2026:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 19.132,61 € auf der HH-Stelle 1.770000.550000 - Fahrzeugunterhaltung Bauhof 2025 aufgrund von Wartungs- und Reparaturkosten werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH-Stelle 1.855000.130000 - Holzverkauf. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/16-003
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 03.12.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.02.2026:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 03.12.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-001
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 18.12.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 18.12.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-002
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 20.500,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof für die Ersatzbeschaffung eines Streuaufsatzes für einen Multicar zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes wird genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-003
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 10.000,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges, um die Leistungsfähigkeit des Bauhofes zu erhalten, werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-004
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 10.000,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges, um die Leistungsfähigkeit des Bauhofes zu erhalten, werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-005
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg
(AZ: 2025 0256)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Nutzungsänderung von EFH zu Büro und Pilgerzimmer
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-006
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben
(AZ: 2025 0433)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau eines Einfamilienhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-007
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar
(AZ: 2026 0013) - TV
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Änderungsantrag) für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Mehrfamilienhaus
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-008
Erteilen einer gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB im OT Wechmar
(AZ: 2025 0368)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.02.2026, die gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Einfamilienhauses im Bungalowstil
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-009
Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung des ehemaligen "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
Im Rahmen der erforderlichen Planungen zur Erschließung des Wohngebietes „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar soll eine Machbarkeitsstudie für die zukünftige Wärmeversorgung im Plangebiet erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-010
Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielstellung zur Errichtung einer Bushaltestelle in der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielstellung vom 20.01.2026 zur Errichtung einer Bushaltestelle in der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit vorläufigen Kosten in Höhe von 15.535,32 € wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-011
Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Gotha
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
Dem Antrag auf Änderung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Gotha zur Änderung des Routenverlaufs des geplanten Radweges Wandersleben-Wechmar-Seebergen und Neuaufnahme der Route Großrettbach mit Anbindung an den Apfelstädt-Jakobsweg, zu Gunsten der Fördermittelakquisition, wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-012
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 18.12.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 18.12.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-013
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-014
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-015
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-016
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-017
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-018
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-019
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-020
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-021
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-022
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-023
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-024
Vergabe von Planungsleistungen für den Abriss des ehemaligen "Rockinger-Geländes" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Der Vergabe der Planungsleistungen für den Abriss des ehemaligen „Rockinger-Geländes“ 5. BA im OT Wechmar an die Planungsgruppe 91 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001 - Abriss „Rockinger-Gelände“. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-025
Vergabe von Bauleistungen für den Abriss des ehemaligen "Rockinger-Gelände" 5. BA im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistungen für den Abriss des ehemaligen „Rockinger-Geländes“ 5. BA im OT Wechmar an die Firma UTL Umweltschutz-Transport-Logistik GmbH, 99428 Grammetal wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001 - Abriss „Rockinger-Gelände“. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-026
Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Busumsteigepunktes am ehemaligen "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar - TV
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Der Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 für das Bauvorhaben Errichtung eines Busumsteigepunktes am ehemaligen „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar an das Planungsbüro Planungsgruppe 91 aus 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung der Kosten erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.630000.950017 - Straßenbau Bushaltestelle Wechmar. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-027
Vergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Energieversorgung des ehemaligen "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Der Vergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie/Projektidee bezüglich der Wärmeversorgung des Plangebietes für das Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar an die OHRA Energie GmbH, 99880 Hörsel wird zugestimmt. |
| 2. | Die Leistung ist für die Gemeinde kostenneutral. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/17-028
Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Gemeiner Husky 1300 Streuautomaten
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2026:
| 1. | Der verbindlichen Bestellung zur Lieferung eines Gemeiner Husky 1300 Streuautomaten für den Bauhof bei der Firma Weimer GmbH, 99887 Georgenthal, OT Schönau wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Bauhof. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 27.02.2026
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.02.2026 sowie des Gemeinderates vom 26.02.2026 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 03/2026 am 14.03.2026. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister