Die Beschlüsse der 42. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 16.03.2023 und die Beschlüsse der 46. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 30.03.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/42-005
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 09.02.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.03.2023:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 09.02.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/42-006
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 09.02.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.03.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 09.02.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-023
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 23.02.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 23.02.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-024
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Vermögenserwerb Allg. Verwaltung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 15.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Vermögenserwerb Allg. Verwaltung werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-025
Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Lärmaktionsplanung 2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Auf Grund der 4. Runde der Lärmkartierung und der Betroffenheit der Gemeinde Drei Gleichen durch eine Lärmkarte wird die Verwaltung zum Einleiten aller weiteren notwendigen Schritte zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes bis spätestens 18.07.2024 beauftragt. |
| 2. | Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel sollen im Nachtragshaushaltsplan 2023 bzw. im Haushaltsplan 2024 eingestellt werden. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-026
Beschluss über die Hortgebühren für die Kita "Waidspatzen" im OT Mühlberg für das Schuljahr 2023/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Die Hortgebühren in der Kita „Waidspatzen“ im OT Mühlberg werden auf Grund der Neukalkulation der Hort-Gebühren ab September 2023 für das Schuljahr 2023/2024 auf 142,00 € monatlich je Hortplatz ohne Frühhort und 147,00 € mit Frühhort festgelegt. |
| 2. | Der Träger AWO - Soziale Dienste GmbH Gotha übernimmt 17,06 €/Monat/Kind anteilig die Hortgebühren. |
| 3. | Die Gemeinde bezuschusst mit 17,12 €/Monat/Kind die Hortgebühren. |
| 4. | Der Träger AWO - Soziale Dienste GmbH Gotha wird zur Umsetzung dieser Gebühr ab September 2023 aufgefordert. |
| 5. | Für das Schuljahr 2024/2025 wird die Hortgebühr im 2. Halbjahr 2023 neu kalkuliert. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-027
Zustimmung zur Standortsicherung und Nutzung öffentlicher Verkehrswege durch die Thüringer Netkom GmbH für die Ortsteile Cobstädt, Grabsleben und Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der Thüringer Netkom GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse und die Nutzung öffentlicher Vekehrswege und Grundstücke in den Ortsteilen Cobstädt, Grabsleben und Großrettbach mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-028
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse und Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke durch die Thüringer Netkom GmbH für die Ortsteile Günthersleben und Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der Thüringer Netkom GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke in den Ortsteilen Günthersleben und Wechmar mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-029
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse und Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke durch die Thüringer Netkom GmbH für den Otsteil Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der Thüringer Netkom GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse und die Nutzung öffentlicher Verkehehrswege und Grundstücke im Ortsteil Mühlberg mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-030
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse und Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke durch die Thüringer Netkom GmbH für den Ortsteil Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der Thüringer Netkom GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke im Ortsteil Seebergen mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-031
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse und Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke durch die Thüringer Netkom GmbH für den Ortsteil Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der Thüringer Netkom GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke im Ortsteil Wandersleben mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-032
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse durch die GlasfaserPlus GmbH für die Ortsteile Cobstädt, Grabsleben und Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der GlasfaserPlus GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse in den Ortsteilen Cobstädt, Grabsleben und Großrettbach mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-033
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse durch die GlasfaserPlus GmbH für den Ortsteil Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der GlasfaserPlus GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse im Ortsteil Seebergen mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-034
Zustimmung zur Standortsicherung für Schaltgehäuse durch die GlasfaserPlus GmbH für die Ortsteile Günthersleben und Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Den Plänen der GlasfaserPlus GmbH für die Standortsicherungen für Schaltgehäuse in den Ortsteilen Günthersleben und Wechmar mit den entsprechenden Hinweisen der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-035
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Kirchgemeinde Günthersleben zum Kitten und Streichen der Außenfenster an der Kirche in Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Für das Kitten und Streichen der Außenfenster der Kirche in Günthersleben wird der Kirchgemeinde Günthersleben ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 4.000,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-036
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den FSV Eintracht Wechmar e.V. für die Rasenregeneration des Sportplatzes Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Für die Rasenregeneration des Sportplatzes Wechmar wird dem FSV Eintracht Wechmar e.V. ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel werden im Nachtragshaushaltsplan 2023 aufgenommen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-037
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den FSV Drei Gleichen Mühlberg e.V. zur Sanierung des Sportlerheimes Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Für die Sanierung und Modernisierung des Sportlerheimes in Mühlberg wird dem FSV „Drei Gleichen“ Mühlberg e.V. ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 11.500,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 bzw. Nachtragshaushaltsplan 2023 zur Verfügung. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-038
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2023 0045)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Anbau an vorhandene Doppelhaushälfte
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-039
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023 0097)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau eines Hochseilgartens/Waldklettergartens
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-040
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023 0099)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Nutzungsänderung ehm. Waschhalle in Sanitäranlagen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-041
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 23.02.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 23.02.2023 wird genehmigt
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-042
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-043
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-044
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-045
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-046
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-047
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/46-048
Vergabe der Leistungen für das Projekt DMS - Dokumentenmanagementsystem
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.03.2023:
| 1. | Der Vergabe der Leistung zur Einführung des Dokumentenmanagementsystems mit Aufbau des Aktenplanes und den entsprechenden Schulungen an KIV Thüringen GmbH, 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Vermögenserwerb Allgemeine Verwaltung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 11.04.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 16.03.2023 und des Gemeinderates vom 30.03.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 04/2023 am 22.04.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister