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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 4/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Mitteilungen

Bekanntmachung

über Teilnachschätzungsarbeiten aufgrund § 11 Bodenschätzungsgesetz

in der Gemarkung

Günthersleben, Wechmar, Cobstädt,

Grabsleben, Seebergen, Schwabhausen

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 69, S. 3179) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: voraussichtlich: Mitte April 2023

Dauer: voraussichtlich: bis Oktober 2023

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Die Amtsleitung des Finanzamts