in der Gemarkung
Günthersleben, Wechmar, Cobstädt,
Grabsleben, Seebergen, Schwabhausen
Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 69, S. 3179) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
Beginn: voraussichtlich: Mitte April 2023
Dauer: voraussichtlich: bis Oktober 2023
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Die Amtsleitung des Finanzamts