Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 4/2023
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sonstiges

In den vergangenen Jahren haben die durch diverse Sturmereignisse, lange Trockenphasen verbunden mit fehlendem Niederschlag und Schadinsekten ausgelösten Schäden, in den Wäldern erheblich zugenommen.

Es ist zu befürchten, dass das Schadausmaß auch in diesem Jahr erheblich wird.

In diesem Zusammenhang weist das Forstamt Finsterbergen alle Waldbesitzenden darauf hin, dass für notwendige Mehreinschläge nachstehenden Regelungen des Thüringer Waldgesetzes einschlägig sind.

§ 36

Übernutzungen

(1) Waldbesitzer, für deren Waldungen im Rahmen eines bestehenden Betriebsplans oder einer Verpflichtung nach § 20 Abs. 3 ein jährlicher Hiebssatz besteht, dürfen im Forstwirtschaftsjahr Mehreinschläge bis zur Höhe des jährlichen Hiebssatzes vornehmen. Der Waldbesitzer hat den Mehreinschlag der unteren Forstbehörde anzuzeigen.

(2) Höhere Mehreinschläge bedürfen der Genehmigung der unteren Forstbehörde.

(3) Mit der Anzeige nach Absatz 1 oder dem Antrag auf Genehmigung nach Absatz 2 hat der Waldbesitzer einen Plan vorzulegen, wie der Mehreinschlag wieder eingespart werden soll (Einsparungsplan). Dies gilt nicht für Kalamitätsnutzung.

Die immer sichtbarer werdenden Schäden und deren Sanierung führen zunehmend zu Fragen und Diskussionen in der örtlichen Bevölkerung.

Das Forstamt Finsterbergen wird daher allen Interessierten ermöglichen, im Rahmen einer Bürgersprechstunde auftretende Fragen zu klären.

Die Bürgersprechstunden finden im Monat Mai, dienstags den 02.05./16.05./30.05, in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr statt.

Wir bitten um vorherige Terminierung im Sekretariat unter 03623 - 36250.