Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 52. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 14.03.2024 und die Beschlüsse der 55. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 27.03.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/52-004

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 15.02.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.03.2024:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 15.02.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/52-005

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 15.02.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.03.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 15.02.2024 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-025

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 29.02.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 29.02.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-026

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2020 0616)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Umnutzung Dachgeschoss bestehende Tankstelle zu Gästezimmer für LKW-Fahrer

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-027

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2024 001 - WG "An der Erfurter Landstraße")

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Erfurter Landstraße“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Fassadengestaltung einer Wechselbrücke als Gartenhaus

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-028

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2024 0030)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung nach § 66 ThürBO für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Carport - Antrag auf Abweichung nach § 66 ThürBO

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-029

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben

(AZ: 2024 0033)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Ausbau eines Teils des Carports zu einem Büroraum

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-030

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Cobstädt

(AZ: 2024 0047)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses FFW Cobstädt

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-031

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg

(AZ: 2024 0052)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Nebengebäude und Gartenhaus mit Pool

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-032

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Großrettbach (AZ: 2024 0072)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.03.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Abriss von Nebengebäuden und Neubau von Wohn- und Praxisräumen als Anbau

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-033

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 29.02.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 29.02.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-034

Festlegung des Verkaufspreises und Zustimmung zum Verkauf von Garagen "Am Sportplatz" und am "Clara-Zetkin-Ring" im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2024:

1.

Dem Verkauf der gemeindeeigenen Garagen im OT Wandersleben „Am Sportplatz“ und „Clara-Zetkin-Ring“

Garagengrundstück 1, Flur 6, Flurstück 851/31

mit einer Größe von 17 m²,

Garagengrundstück 2, Flur 6, Flurstück 851/26

mit einer Größe von 17 m²,

Garagengrundstück 3, Flur 6, Flurstück 851/18

mit einer Größe von 17 m²,

Garagengrundstück 4, Flur 4, Flurstück 156/36

mit einer Größe von 20 m²,

Garagengrundstück 5, Flur 4, Flurstück 156/34

mit einer Größe von 20 m²,

Garagengrundstück 6, Flur 4, Flurstück 156/29

mit einer Größe von 16 m²,

Garagengrundstück 7, Flur 4, Flurstück 156/11

mit einer Größe von 21 m²

wird zugestimmt.

2.

Die Grundstücke werden öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.

3.

Der Verkaufspreis für die Grundstücke beträgt für

Garagengrundstück 1: 2.100,00 €,

Garagengrundstück 2: 2.500,00 €,

Garagengrundstück 3: 2.400,00 €,

Garagengrundstück 4: 2.550,00 €,

Garagengrundstück 5: 2.200,00 €,

Garagengrundstück 6: 2.300,00 €,

Garagengrundstück 7: 3.000,00 €.

4.

Die Kosten der Vertragsabwicklung trägt der Käufer.

5.

Es werden nur Bewerber mit Wohnsitz im OT Wandersleben berücksichtigt, die noch nicht im Eigentum einer Garage in den Garagenkomplexen „Am Sportplatz“ oder „Clara-Zetkin-Ring“ im OT Wandersleben sind.

6.

Bei mehreren Bewerbern auf eine Garage entscheidet das Los.

7.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bewerber zu verkaufen. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat.

8.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-035

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/56-036

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Gemeinde Drei Gleichen, 04.04.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.03.2024 und des Gemeinderates vom 27.03.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 04/2024 am 20.04.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister