Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeitig gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen die folgende Satzung zur
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen, mit Ausfertigungsdatum 10.05.2022, beschlossen:
Artikel 1
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen
Die Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum 10.05.2022 wird wie folgt geändert:
§ 7 Vorsitz im Gemeinderat, erhält folgende neue Fassung:
§ 7 Vorsitz im Gemeinderat
| (1) | Den Vorsitz im Gemeinderat führt ein vom Gemeinderat gewähltes Gemeinderatsmitglied. Der Gemeinderat wählt einen Stellvertreter für den Gemeinderatsvorsitzenden. |
| (2) | Sind sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, führt der Bürgermeister den Vorsitz im Gemeinderat. |
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen, wird um en Absatz 5 ergänzt:
§ 16 Öffentliche Bekanntmachung
| (5) | Ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen zu Wahlen werden ausschließlich im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter der Adresse: www.gemeinde-drei-gleichen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages bekannt gemacht, es sei denn, es ist eine andere Form der öffentlichen Bekanntmachung vorgeschrieben. Die öffentlichen Bekanntmachungen zu Wahlen können während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung sind Ausdrucke der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Drei Gleichen erhältlich. |
Artikel 2
Inkrafttreten
| (1) | Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
| (2) | Abweichend hiervon tritt der § 7 - Vorsitz im Gemeinderat am 01.06.2024 in Kraft |
Drei Gleichen, 12.03.2024
gez. J. Leffler — Siegel
Bürgermeister