Mit Schreiben vom 07.03.2024 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde den Eingang für die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen, Beschluss-Nr. LG1-GR-2024/55-002 vom 29.02.2024 bestätigt. Das Schreiben ist am 07.03.2024 (per E-Mail) bei der Gemeinde Drei Gleichen eingegangen. Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekanntgemacht werden.
Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gem. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Drei Gleichen vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen sowie der Hinweis, gem. § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 04/2024 am 20.04.2024 veröffentlicht. Die Satzung gilt mit diesem Tag als bekanntgegeben und tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 21.04.2024 in Kraft.
Gemeinde Drei Gleichen, 12.03.2024
gez. J. Leffler — Siegel
Bürgermeister