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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Ausschreibung

für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg

Die Gemeinde Drei Gleichen schreibt als Eigentümerin auf dem Weg der öffentlichen Ausschreibung gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV nachfolgende Grundstücke zum Verkauf aus.

Gemarkung Mühlberg, Flur 20, Flurstück 185/2, 187/4, 188/4, 189/3, 372/193, Teilbereich aus dem Flurstücken 429/192 und 270

Somit eine Gesamtgröße von ca. 10.437 m²

Lage des Baugebietes:

Die Grundstücke befinden sich im Ortsteil Mühlberg. Die Fläche ist derzeit unbebaut. Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Drei Gleichen das Ziel, den am Ort bestehenden Bedarf für seniorengerechtes Wohnen sowie eine Wohnbebauung im Plangebiet umzusetzen.

Grundlage für den abzuschließenden Kaufvertrag ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Drei Gleichen.

Allgemeine Grundstücksdaten:

Gemarkung: Mühlberg

Lage: ehemalige Pferdekoppel

An der Wanderslebener Straße

Zu erschließende Fläche: ca.10.437 m².

Eine Parzellierung im Plangebiet ist noch nicht erfolgt.

Beschreibung:

Grundlage für die vorgesehene Erschließung ist der rechtskräftige Bebauungsplan. Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage des § 10 BauGB (Baugesetzbuch) entwickelt.

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung eines Objektes für seniorengerechtes Wohnen sowie eine weitere Wohnbebauung vor. Neben den Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sichern weitere Festsetzungen im B-Plan sowie Festsetzungen zur Grünordnung eine geordnete städtebauliche Entwicklung.

Die Zusammenarbeit wird im Rahmen eines öffentlichen Erschließungsvertrages einschließlich aller Zahlungsmodalitäten nach § 11 BauGB geregelt.

Der rechtskräftige Bebauungsplan mit seinen Anlagen ist im Internet unter Gemeinde Drei Gleichen einsehbar.

Der Erschließungsträger hat folgende Leistungen zu erbringen:

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Ankauf der zu erschließenden Grundstücke von der Gemeinde Drei Gleichen

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Finanzierung und Erarbeitung eines Erschließungsprojektes entsprechend der Vorgaben der Gemeinde Drei Gleichen, einschließlich der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange

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Übernahme sämtlicher Ingenieurkosten für die Erstellung des Erschließungsprojektes

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Übernahme der Kosten für sonstige Genehmigungen sowie die Ausschreibung der Bauleistungen

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Übernahme der Kosten für alle Vermessungsleistungen sowie der Kosten zur Einmessung aller Versorgungsleitungen

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Übernahme der Kosten für notwendige Gutachten und Baustoffprüfungen, die mit der Erschließung im Zusammenhang stehen

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Übernahme der Kosten für Kanal- und Wasserleitungsbau sowie der Kosten für Anschlussleitungen (Energie, Gas, Telekom, Kabelfernsehen, Internet) sowie für Grundstücksanschlüsse und Leerrohre)

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Auftragsvergabe für notwendige Gutachten und Baustoffprüfungen, die mit der Erschließung im Zusammenhang stehen sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten

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Übernahme der Kosten für die erstmalige Herstellung der entsprechend Erschließungsprojekt herzustellenden öffentlichen Einrichtungen, wie der Fahrbahn, Straßenoberfläche- und Grundstücksentwässerung, Gehwege, Straßenbeleuchtung, öffentliches Grün, sowie der Ver- und Entsorgungs-leitungen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind

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Zwischen dem Erschließungsträger und der Gemeinde Drei Gleichen ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, welcher u. a. regelt, dass nach Fertigstellung der Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen diese kostenfrei an die Gemeinde Drei Gleichen zurück zu übertragen sind,

Das Erwerbsangebot ist unter Beifügung einer Erschließungs- und Vermarktungskonzeption sowie einschlägiger Referenzen bis zum 15.05.2024, 12:00 Uhr, mit der deutlichen Kennzeichnung

„Angebot Allgemeines Wohngebiet, Auf der Pferdekoppel“, im Ortsteil Mühlberg, Gemeinde Drei Gleichen - Bitte nicht öffnen!

bei der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, einzureichen. Darin müssen zwingend Aussagen zur Baudurchführung und der voraussichtlich zeitlichen Umsetzung des Vorhabens enthalten sein. Des Weiteren sind durch den Käufer Nachweise der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen.

Der Bewerber hat einen Nachweis, Referenzen für die Erfüllung vergleichbarer Aufgaben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die Gemeinde Drei Gleichen behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaften, inkl. Rechtskräftigen Bebauungsplan verkauft werden. Dieses Verfahren ist kein Verfahren im Sinne der Vergabeordnung. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.

Die Gemeinde Drei Gleichen erwartet im Laufe des Verfahrens ein Kaufpreisangebot von mindestens 331.919,70 €.

Wir weisen darauf hin, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes noch eine private Fläche befindet, die nicht Bestandteil der Ausschreibung ist.

gez. J. Leffler

Bürgermeister