Die Beschlüsse der 7. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 13.03.2025 und die Beschlüsse der 8. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 27.03.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/07-004
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.02.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.03.2025:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.02.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/07-005
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.130000.560000 - Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 32.744,09 € auf der HH-Stelle 1.130000.560000 - Dienst.- und Schutzkleidung Feuerwehr werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der HH-Stelle 1.130000.171000 - Zuweisungen Feuerwehr. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/07-006
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 21.255,91 € auf der HH-Stelle 2.130000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens/Feuerwehr werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.361000 - Zuweisungen Feuerwehr. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/07-007
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.02.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.03.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.02.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-015
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.02.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 26.02.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-016
2. Lesung und Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen (Hebesatz-Satzung)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025 die
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen
(Hebesatz-Satzung)
Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeitig gültigern Fassung in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I, S. 4167), hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der Sitzung am 27.03.2025 folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung), mit Ausfertigungsdatum 21.11.2024, beschlossen:
Artikel 1
1. Änderung der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Drei Gleichen
Die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum 21.11.2024 wird wie folgt geändert:
§ 1 Steuersätze der Realsteuern, erhält folgende neue Fassung:
§ 1
Steuersätze der Realsteuern
Die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Drei Gleichen wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer für land- und fortwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 280 v. H. |
| 2. | Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v. H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 395 v. H. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-017
Beschluss zur Rücknahme des Genehmigungsantrages vom 27.01.2025 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
Der Genehmigungsantrag vom 27.01.2025 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Drei Gleichen soll aufgrund der dargelegten Rechtsverstöße gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt zurückgezogen werden.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-018
Grundsatzbeschluss zum Radwegebau zwischen Wandersleben - Wechmar/Günthersleben mit Anbindung an Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
Der Radwegebau zwischen Wandersleben und Wechmar/Günthersleben mit Anbindung an Seebergen soll in den nächsten Jahren erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-019
Grundsatzbeschluss zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Drei Gleichen auf Grund der Einführung einer neuen Grabart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
Für die Aufnahme einer neuen Grabart soll die Friedhofssatzung der Gemeinde Drei Gleichen überarbeitet werden und eine Neukalkulation der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Drei Gleichen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-020
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Gemeindediakonie "Lebensfreude" Mühlberg für die Stelle des Dorfkümmerers
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
| 1. | Für die Kofinanzierung für das Projekt „Dorfkümmerer“ wird der Gemeindediakonie „Lebensfreude“ Mühlberg für das Jahr 2025 ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel werden auf der HH-Stelle 1.370000.718000 - Zuweisungen für Kirchen bereitgestellt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-021
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2025 003 - WG "Wandwiese")
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.03.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandwiese“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Erneuerung eines vorhandenen Gartenhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-022
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2025 0043)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.03.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung sowie den Anträgen auf Abweichungen für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau exsos55 Seniorenwohngemeinschaft und Errichtung von Nebengebäuden und Werbeanlagen
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-023
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2025 0048)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.03.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung sowie zum Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Siebengehege“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Nachträgliche Genehmigung eines Gartenhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-024
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 26.02.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 26.02.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-025
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-026
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-027
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/08-028
Vergabe der Bauleistung Erneuerung Fassadenanstrich am Feuerwehrgerätehaus im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung Erneuerung Fassadenanstrich im Feuerwehrgerätehaus im OT Mühlberg an die Firma Malerfachbetrieb Thomas Meier, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.950004 - Baumaßnahme Feuerwehr Mühlberg. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 28.03.2025
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.03.2025 und des Gemeinderates vom 27.03.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 04/2025 am 19.03.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister