Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Informationen zu Rasengrabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Drei Gleichen

Um einen reibungslosen Ablauf der bevorstehenden Grasmahd durch unseren Bauhof der Gemeinde Drei Gleichen zu gewährleisten, bitten wir Nachfolgendes zwingend zu beachten.

Die Friedhofssatzung der Landgemeinde Drei Gleichen ist in der zuletzt gültigen Fassung vom 13.07.2021 zu beachten!

das Ablegen von frischen Blumen und Gebinden ist nur im Rahmen der Trauerfeier und bis 14 Tage danach erlaubt

gemäß § 18 der o. g. Satzung ist das nachfolgende Abstellen von Blumen, Blumentöpfen, Vasen, Dekorationsartikeln u. ä. nicht gestattet. Diese werden durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

weiterhin dürfen gemäß § 26 (8) der o. g. Satzung, Blumen oder anderer Grabschmuck nur unmittelbar an dem von der Gemeinde errichteten Gedenkstein abgelegt werden. Ein individuelles Bepflanzen ist nicht gestattet.

Weiterhin bitten wir um Beachtung der Hinweisschilder auf den jeweiligen Friedhöfen unserer Gemeinde.

Bei Nichteinhaltung werden seitens der Gemeinde Drei Gleichen sämtliche Gegenstände von Rasengrabstätten auf unseren Friedhöfen entfernt und entsorgt. Ersatzansprüche können gegenüber der Gemeinde nicht geltend gemacht werden.

gez. Ordnungsverwaltung