Die Beschlüsse der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 12.03.2026 und die Beschlüsse der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 26.03.2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/17-004
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 11.02.2026
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 12.03.2026:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 11.02.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/17-005
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 11.02.2026
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 12.03.2026:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 11.02.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/17-006
Vergabe zur Lieferung und Inbetriebnahme einer neuen Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung Drei Gleichen
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 12.03.2026:
| 1. | Der Vergabe zur Lieferung und Inbetriebnahme einer neuen Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung Drei Gleichen an die Firma blue connect GmbH aus Erfurt wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.060000.935002 - Vermögenserwerb. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-029
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.02.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 26.02.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-030
2. Lesung und Beschlussfassung zur Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
die folgende Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen.
Artikel 1
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen
Die Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum 10.05.2022 wird wie folgt geändert:
§ 6 Einwohnerfragestunde und -versammlung, Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 6 Einwohnerfragestunde und -versammlung
(1) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht öffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 2 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Drei Gleichen pro Sitzung gestellt werden.
Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und wird auf 30 Minuten begrenzt.
Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten.
Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-031
Grundsatzbeschluss zum Grundhaften Ausbau der "Seebergstraße" im
OT Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
Für den grundhaften Ausbau der „Seebergstraße" im OT Günthersleben soll eine Gemeinschaftsmaßnahme mit den Versorgungsträgern erreicht werden und ein grundhafter Ausbau der Seebergstraße erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-032
Grundsatzbeschluss zur Aufwertung des Aussichtspunktes "Burgenblick" im OT Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
Für die Gestaltung des Bereiches „Aussichtspunkt Burgenblick" im OT Günthersleben als Eingangstor aus Richtung Gotha kommend zur Landgemeinde Drei Gleichen soll ein Projekt erstellt werden und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-033
Zustimmung zur Aufhebung des GR-Beschlusses Nr. LG2-GR-2025/11-080 vom 18.06.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
Der Gemeinderatsbeschluss Nr. LG2-GR-2025/11-080 vom 18.06.2025 wird auf Grund der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sowie aus Artikel 1 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) auch die Bindung an die Grundrechte aufgehoben. Die Verwaltung und der Gemeinderat müssen bei ihrem Handeln auch den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Abs. 1 GG beachten. Dieser gebietet Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend ungleich zu behandeln. Die Verwaltung und der Gemeinderat dürfen also nicht gleichgelagerte Sachverhalte ohne einleuchtenden Grund rechtlich unterschiedlich behandeln.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-034
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2025 0185)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.03.2026,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung und zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hopfenberg" nach § 31 Abs. 2 BauGB für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Legalisierung Neubau Pooleinhausung und Wintergarten
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-035
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2026 0067)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Nebengebäude
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-036
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2026 0070)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen:
Änderungsantrag zu AZ: 20250239 - Neubau Besamungsstation für Zuchthengste Thüringen
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-037
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2026 0074) - TV
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 26.03.2026,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung sowie zum Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „18-Loch-Golfanlage-Gut Ringhofen, Mühlberg" für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Ersatzneubau einer verschließbaren Abschlagshütte für den Golfsport
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-038
Erteilen einer gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB im OT Günthersleben (AZ: 2026 0028)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026,
die gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau eines Einfamilienhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-039
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 26.02.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 26.02.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-040
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-041
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-042
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-043
Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung der Turnhalle im OT Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
| 1. | Der Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-8 für das Bauvorhaben Sanierung der Turnhalle im OT Seebergen an das Planungsbüro Planungsgruppe 91 aus 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.560000.950002 - Baumaßnahme Turnhalle Seebergen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/18-044
Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Großflächenfrontmähers
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2026:
| 1. | Der verbindlichen Bestellung zur Lieferung/Kauf eines Großflächenfrontmähers für den Bauhof bei der Firma Weimer GmbH aus 99887 Georgenthal, OT Schönau wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb bewegliches Anlagenvermögen/Bauhof. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 01.04.2026
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.03.2026 sowie des Gemeinderates vom 26.03.2026 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote" Nr. 04/2026 am 18.04.2026. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister