Die Beschlüsse der 43. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 13.04.2023 und die Beschlüsse der 47. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 27.04.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/43-007
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 16.03.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.04.2023:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 16.03.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/43-008
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.950003
Straßenbau "Lange Straße" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.04.2023:
1. |
Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 24.868,73 € auf der HH-Stelle 2.630000.950003 - Straßenbau „Lange Straße“ OT Wechmar werden genehmigt. |
2. |
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH.-Stelle 2.910000.310000 - Allgemeine Rücklag |
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/43-009
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 16.03.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.04.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 16.03.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/43-010
Zustimmung zur Nachberechnung der Schlussrechnung Nr. 2022/5198 für den Straßenbau "Lange Straße" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.04.2023:
1. |
Der Nachberechnung zur Schlussrechnung Nr. 2022/5198 der Firma Bickhardt Bau GmbH wird zugestimmt. |
2. |
Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.630000.950003 - Baumaßnahme Lange Straße im OT Wechmar. |
3. |
Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-049
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 30.03.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 30.03.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-050
Grundsatzbeschluss zum Dachgeschossausbau der Kita "Waidspatzen" im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023:
Dem Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses in der Kita „Waidspatzen“ im OT Mühlberg für das Personal mit Aufenthaltsraum, Personaltoiletten, Lager und möglichen Nutzung dieser Räumlichkeiten als Therapieraum für Frühförderangebote für Kinder sowie als Hausaufgabenraum für die Hortkinder wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-051
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Investitionen
im ÖPNV-Bereich der Nahverkehrsplanung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023:
Die Umsetzung der Barrierefreiheit an Haltestellen im Kategoriebereich II der Gemeinde Drei Gleichen im OT Wandersleben Grundschule soll bis zum 31.12.2024 und im OT Mühlberg bis zum 31.12.2026 erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Projekte vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-052
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Cobstädt (AZ: 2023 0100)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Aufstockung einer Garage für Abstellraum
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-053
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0112)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Genehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Umnutzung Gastronomie zu Wohnung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-054
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0103)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Erweiterung Autohaus zur Nutzung von Flächen für die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen, im Sinne von Ölen, Bindemitteln sowie durch Betriebsmittel verunreinigtes Bodenmaterial, welches im Zuge von Havariemaßnahmen im Straßenbereich anfällt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-055
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 30.03.2023
Beschluss:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 30.03.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-056
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-057
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-058
Vergabe von Bauleistungen für Pflasterarbeiten in der Schmiedestraße im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023:
1. | |
2. |
Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.630000.510000 - Straßenunterhaltung. |
3. |
Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/47-059
Vergabe von Bauleistungen für Asphaltarbeiten im Gewerbegebiet Günthersleben/Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023:
1. | |
2. |
Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.630000.510000 - Straßenunterhaltung. |
3. |
Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 09.05.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.04.2023 und des Gemeinderates vom 27.04.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 05/2023 am 20.05.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister