Die Friedhofssatzung der Gemeinde Drei Gleichen ist in der zuletzt gültigen Fassung vom 13.07.2021 zu beachten!
Das Ablegen von frischen Blumen und Gebinden ist nur im Rahmen der Trauerfeier und bis 14 Tage danach erlaubt.
Gemäß § 18 der o.g. Satzung ist das nachfolgende Abstellen von Blumen, Blumentöpfen, Vasen, Dekorationsartikeln u. ä. nicht gestattet. Diese werden durch die Friedhofsverwaltung beräumt.
Weiterhin dürfen gemäß § 26 (8) der o.g. Satzung Blumen oder anderer Grabschmuck nur unmittelbar an dem von der Gemeinde errichteten Gedenkstein abgelegt werden. Ein individuelles Bepflanzen ist nicht gestattet.
Wir bitten um Einhaltung.
gez. Ordnungsverwaltung