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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 5/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Die Beschlüsse der 53. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 11.04.2024 und die Beschlüsse der 56. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 22.04.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/53-006

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 14.03.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.04.2024:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 14.03.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/53-007

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 14.03.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.04.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 14.03.2024 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-037

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 27.03.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 27.03.2024 wird genehmigt

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-038

2. Lesung und Beschlussfassung zur 1. Satzung zur 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für den Ortsteil Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

Die

1. Satzung zur Änderung der

Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen

für den Ortsteil Mühlberg

Artikel 1

Änderung der Satzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S, 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) sowie des § 88 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 13.03.2014 (GVBl. S. 49) - alle Gesetze in der derzeit gültigen Fassung - wird die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für den Ortsteil Mühlberg mit Ausfertigungsdatum vom 11.01.2022 wie folgt geändert:

§ 4 (7) Dachflächenkollektoren, Photovoltaik-, Satelliten-, Antennenanlagen,

erhält folgende neue Fassung:

a)

Für die Standortauswahl von Dachflächenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind folgende Kriterien anzuwenden:

-

vorrangig auf Nebengebäuden und Scheunen,

-

vorrangig dort, wo sie vom öffentlichen Straßenraum aus nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sind.

Lediglich, wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllbar oder wegen ungeeigneter Sonnenausrichtung nicht sinnvoll sind, können Dachflächenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Dächern installiert werden, die vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind.

b)

Module und Paneele von Kollektoranlagen sind als zusammenhängende Geometrie ohne Vereinzelung anzuordnen. Sie sind als Gesamtanlage in Form eines Rechtecks oder Quadrates zusammenzustellen und an Fensterachsen der Fassade oder symmetrisch auf dem Dach auszurichten.

c)

Satelliten- und Antennenanlagen sind nur dort zu verwenden, wo sie vom öffentlichen Straßenraum aus nur eingeschränkt einsehbar sind.

§ 10 Ordnungswidrigkeiten,

wird wie folgt geändert und ergänzt:

(1) Ordnungswidrig nach § 86 Abs. 1 ThürBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmungen des

-

§ 4 (7) a, Dachflächenkollektoren und Photovoltaikanlagen nicht vorrangig auf Nebengebäuden und Scheunen installiert, die vom öffentlichen Straßenraum aus nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sind, obwohl diese Möglichkeit besteht und die Sonnenausrichtung dieser Dächer geeignet ist.

-

§ 4 (7) b, Module und Paneele von Kollektoranlagen nicht als zusammenhängende Geometrie, sondern mit Vereinzelung und ohne Einhaltung der Form eines Rechtecks oder Quadrates zusammenstellt bzw. die Gesamtanlagen nicht an Fensterachsen der Fassade oder symmetrisch auf dem Dach ausrichtet.

-

§ 4 (7) c, Satelliten oder Antennenanlagen dort verwendet, wo sie vom öffentlichen Straßenraum aus uneingeschränkt oder nahezu uneingeschränkt einsehbar sind.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für den Ortsteil Mühlberg tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-039

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgaben auf der

HH-Stelle 2.610000.950005 - Brunnen im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

1.

Die außerplanmäßigen Ausgaben auf der HH-Stelle 2.610000.950005 - Brunnen OT Wechmar werden genehmigt.

2.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-040

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmes im OT Seebergen (AZ: 2023 0435)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB für folgendes Vorhaben zu erteilen:

PV-Freiflächenanlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Transformatorstation mit Wechselrichtern + Errichtung einer Zaunanlage

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-041

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0080)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Energetische Dach- und Fassadensanierung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-042

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2024 0085)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau einer Garage

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-043

Beschluss zur Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans "Windenergie" sowie die Durchführung der Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

1.

Der vorliegenden Stellungnahme zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ für die Planungsregion Mittelthüringen wird zugestimmt.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Stellungnahme persönlich im Landesverwaltungsamt einzureichen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-044

Beschluss zur Annahme der Siedlungsflächenkonzeption "Erfurter Kreuz"

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

1.

Der Siedlungsflächenkonzeption „Erfurter Kreuz“ in der vorgelegten Fassung inklusive der Kooperationsvereinbarung mit den entsprechend der Gebietskulisse beteiligten Partnern der Region wird zugestimmt.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-045

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 27.03.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 27.03.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-046

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/57-047

Vergabe von Bauleistungen zur Wiedererrichtung des beschädigten Brunnens in der "Hohenkirchenstraße" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 22.04.2024:

1.

Der Vergabe der Maßnahme: Brunnenbauarbeiten - OT Wechmar Hohenkirchenstraße an die Firma Steindomaene Frank Ehmig - 99869 Drei Gleichen, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.610000.950005.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 03.05.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.04.2024 und des Gemeinderates vom 22.04.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 05/2024 am 18.05.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister