Der Gesetzgeber hat am 8. Oktober 2023 unter anderem beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt bekommen. Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-lnternetseite unter dem Link:
Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung sind seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich.
Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe
nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des lnnern und für Heimat unzulässig.
Wird aus Anlass einer Ummeldung nach dem 1. Januar 2024 eine Wohnortberichtigung im Kinderreisepass beantragt, kann und sollte den Eltern die Beantragung eines neuen (mehrere Jahre gültigen) Ausweisdokumentes für das Kind vorgeschlagen werden.
lst das Kind bei der Ummeldung jedoch nicht anwesend und kann daher ein Ausweisdokument für das Kind nicht unmittelbar beantragt werden, ist es alternativ möglich, das Kinderreisepass-Dokument bis zum Ablauf der Gültigkeit ohne Wohnortaktualisierung weiter zu nutzen.
gez. P. Pabst
Leiterin Ordnungsverwaltung