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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 5/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 8. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 10.04.2025 und die Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 24.04.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/08-008

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.03.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 10.04.2025:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.03.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2025/08-009

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.03.2025

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 10.04.2025:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.03.2025 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-029

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 27.03.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 27.03.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-030

Zustimmung zum Abschluss eines Überlassungsvertrages des Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Dem Abschluss eines Überlassungsvertrages für das Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz für den Ausrückebereich 2, Freiwillige Feuerwehr Wandersleben zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-031

Antrag zur Erhaltung des alten Feuerwehrfahrzeuges der Feuerwehr Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Der Antrag des OS-Rates und der Freiwilligen Feuerwehr Wandersleben zum Erhalt des alten Feuerwehrfahrzeuges der Feuerwehr Wandersleben wird nach ausführlicher Stellungnahme des Gemeindebrandmeisters und auf Empfehlung des Wehrführerausschusses der Freiwilligen Feuerwehr Drei Gleichen abgelehnt, da keine weitere Verwendung in der Gemeindefeuerwehr möglich ist. Durch einen Gutachter soll das Fahrzeug finanziell bewertet und entsprechend zum Verkauf angeboten werden.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-032

2. Lesung und Beschluss zur Neufassung der Satzung der Gemeinde Drei Gleichen über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

die Satzung der Gemeinde Drei Gleichen über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-033

2. Lesung und Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

die Satzung über die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-034

2. Lesung und Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

die Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-035

Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 14.03.2025 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-036

Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 14.03.2025 für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.

Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-037

Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 14.03.2025 für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.

Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-038

Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 24.03.2025 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-039

Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 24.03.2025 für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.

Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-040

Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 24.03.2025 für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.

Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-041

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

  1. Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes in der Verwaltung der Gemeinde Drei Gleichen sowie auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen.
  3. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist Anhang zum Beschluss.
  4. Das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe 91 Ingenieurgesellschaft, Jägerstraße 7, 99867 Gotha wird ermächtigt, im Auftrag der Gemeinde Drei Gleichen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

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Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-042

Beschluss über die Abwägung der zum Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen im Bebauungsplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Rockinger-Gelände“ im Ortsteil Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt.
    Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.
    Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
    Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen, die Bürgerinnen und Bürger, die zum Bebauungsplan Stellungnahmen abgegeben haben, sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

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Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-043

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

  1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 298) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO „Rockinger-Gelände“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom April 2025 als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Auf Grundlage von § 97 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 298) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-044

Grundsatzbeschluss zur Gestaltung des Straßenraumes "Rom" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Für die Gestaltung des Straßenraumes „Rom“ im OT Wechmar soll die bereits vorliegende Planung weiterverfolgt und umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-045

Beschluss zur Aufhebung des Grundsatzbeschlusses LG1-GR-2023/45-007 für den An-/Umbau der ehemaligen Gemeindeschenke im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Der Gemeinderatsbeschluss LG1-GR-2023/45-007 vom 24.02.2023 für den An-/Umbau der ehemaligen Gemeindeschenke im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach wird aufgehoben, da der Standort ungeeignet ist.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-046

Grundsatzbeschluss für den An-/Umbau der "Alten Schule" im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Dem An-/Umbau am bisherigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Großrettbach an der „Alten Schule“ im

OT Großrettbach wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-047

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2025 0075)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Dachgeschossausbau - KITA „Waidspatzen“

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-048

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im

OT Mühlberg (AZ: 2025 0082)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau exsos16 Seniorenwohngemeinschaft und Errichtung von Nebengebäuden und Werbeanlagen

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-049

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im

OT Wandersleben (AZ: 2025 0089)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Erweiterung eines Wohnhauses

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-050

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Grabsleben (AZ: 2025 0091)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Doppelhauses

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-051

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 27.03.2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 27.03.2025 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-052

Vergabe zur Fassadensanierung des Bürgerhauses im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

  1. Der Vergabe der Bauleistung: Erneuerung des Fassadenanstrichs am Bürgerhaus Wandersleben an die Firma M&M Farbgestaltung GmbH, 99869 Drei Gleichen, wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.762500.950000 - Baumaßnahme Bürgerhaus Wandersleben.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

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Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-053

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Großflächenfrontmähers

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:

  1. Der verbindlichen Bestellung zur Lieferung eines Großflächenfrontmähers für den Bauhof der Gemeinde Drei Gleichen bei der Firma Weimer GmbH, 99887 Georgenthal OT Schönau, wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000 - Vermögenserwerb Bauhof.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

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Gemeinde Drei Gleichen, 30.04.2025

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.04.2025 und des Gemeinderates vom 24.04.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 05/2025 am 17.05.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister