Die Beschlüsse der 8. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 10.04.2025 und die Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 24.04.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/08-008
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.03.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 10.04.2025:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.03.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/08-009
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.03.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 10.04.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.03.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-029
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 27.03.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 27.03.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-030
Zustimmung zum Abschluss eines Überlassungsvertrages des Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Dem Abschluss eines Überlassungsvertrages für das Löschgruppenfahrzeug 20 Katastrophenschutz für den Ausrückebereich 2, Freiwillige Feuerwehr Wandersleben zwischen dem Landkreis Gotha und der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-031
Antrag zur Erhaltung des alten Feuerwehrfahrzeuges der Feuerwehr Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Der Antrag des OS-Rates und der Freiwilligen Feuerwehr Wandersleben zum Erhalt des alten Feuerwehrfahrzeuges der Feuerwehr Wandersleben wird nach ausführlicher Stellungnahme des Gemeindebrandmeisters und auf Empfehlung des Wehrführerausschusses der Freiwilligen Feuerwehr Drei Gleichen abgelehnt, da keine weitere Verwendung in der Gemeindefeuerwehr möglich ist. Durch einen Gutachter soll das Fahrzeug finanziell bewertet und entsprechend zum Verkauf angeboten werden.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-032
2. Lesung und Beschluss zur Neufassung der Satzung der Gemeinde Drei Gleichen über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
die Satzung der Gemeinde Drei Gleichen über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-033
2. Lesung und Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
die Satzung über die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-034
2. Lesung und Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
die Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-035
Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 14.03.2025 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-036
Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 14.03.2025 für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-037
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 14.03.2025 für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-038
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 24.03.2025 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-039
Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 24.03.2025 für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-040
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 24.03.2025 für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-041
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
—
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-042
Beschluss über die Abwägung der zum Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen im Bebauungsplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
—
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-043
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
—
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-044
Grundsatzbeschluss zur Gestaltung des Straßenraumes "Rom" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Für die Gestaltung des Straßenraumes „Rom“ im OT Wechmar soll die bereits vorliegende Planung weiterverfolgt und umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-045
Beschluss zur Aufhebung des Grundsatzbeschlusses LG1-GR-2023/45-007 für den An-/Umbau der ehemaligen Gemeindeschenke im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Der Gemeinderatsbeschluss LG1-GR-2023/45-007 vom 24.02.2023 für den An-/Umbau der ehemaligen Gemeindeschenke im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach wird aufgehoben, da der Standort ungeeignet ist.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-046
Grundsatzbeschluss für den An-/Umbau der "Alten Schule" im OT Großrettbach als Standort für die Freiwillige Feuerwehr Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Dem An-/Umbau am bisherigen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Großrettbach an der „Alten Schule“ im
OT Großrettbach wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-047
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2025 0075)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Dachgeschossausbau - KITA „Waidspatzen“
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-048
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im
OT Mühlberg (AZ: 2025 0082)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau exsos16 Seniorenwohngemeinschaft und Errichtung von Nebengebäuden und Werbeanlagen
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-049
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im
OT Wandersleben (AZ: 2025 0089)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Erweiterung eines Wohnhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-050
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Grabsleben (AZ: 2025 0091)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 24.04.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Doppelhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-051
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 27.03.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 27.03.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-052
Vergabe zur Fassadensanierung des Bürgerhauses im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
—
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/09-053
Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Großflächenfrontmähers
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2025:
—
Gemeinde Drei Gleichen, 30.04.2025
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.04.2025 und des Gemeinderates vom 24.04.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 05/2025 am 17.05.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister