Mit Schreiben vom 15.04.2025 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde den Eingang für die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen, Beschluss-Nr. LG2-GR-2025/08-016 vom 27.03.2025 bestätigt. Das Schreiben ist am 15.04.2025 (per E-Mail) bei der Gemeinde Drei Gleichen eingegangen. Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekanntgemacht werden.
Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gem. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Drei Gleichen vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen sowie der Hinweis, gem. § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 05/2025 am 17.05.2025 veröffentlicht. Die Satzung gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben und tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2025 in Kraft.
Gemeinde Drei Gleichen, 29.04.2025
gez. J. Leffler — Siegel
Bürgermeister