Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 5/2025
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen

(Hebesatz-Satzung)

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeitig gültigern Fassung in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I, S. 4167), hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der Sitzung am 27.03.2025 folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung), mit Ausfertigungsdatum 21.11.2024, beschlossen:

Artikel 1

1. Änderung der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Drei Gleichen

Die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum 21.11.2024 wird wie folgt geändert:

§ 1 Steuersätze der Realsteuern, erhält folgende neue Fassung:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Drei Gleichen wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer für land- und fortwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

280 v. H.

2.

Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v. H.

3.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Drei Gleichen

gez. J. Leffler  —  Siegel

Bürgermeister