Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
entsprechend der Thüringer Kommunalordnung § 15 Abs. 1 hat die Gemeinde Drei Gleichen die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten in geeigneter Form zu unterrichten. Zu diesem Zweck hat der Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Die diesjährige Einwohnerversammlung der Gemeinde Drei Gleichen hat am Mittwoch, den 16. April 2025 im Gemeindesaal Großrettbach stattgefunden.
Neben Informationen zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen (Hebesatz-Satzung) sowie zur geplanten Änderung der Friedhofssatzung mit Einführung einer neuen Grabart stand auch die Berichterstattung über die Durchführung von Baumaßnahmen im Gemeindegebiet auf der Tagesordnung. Außerdem wurde zu den aktuellen Ständen der Bebauungspläne Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im OT Großrettbach, Allgemeines Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im OT Mühlberg und Allgemeines Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar sowie zu den aktuellen Grundsatzbeschlüssen der Gemeinde Drei Gleichen informiert. Abschließend fand eine Vorausschau auf geplante gemeindliche Veranstaltungen statt.
Recht herzlichen Dank allen, die der Einladung gefolgt sind, zur diesjährigen Einwohnerversammlung anwesend waren und somit ihr Interesse an unserer Landgemeinde Drei Gleichen gezeigt haben.
gez. J. Leffler
Bürgermeister