Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeitig gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit Beschluss-Nr. LG2-GR-2026/18-030 die folgende Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen, mit Ausfertigungsdatum 10.05.2022, beschlossen:
Artikel 1
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen
Die Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum 10.05.2022 wird wie folgt geändert:
§ 6 Einwohnerfragestunde und -versammlung, Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 6
Einwohnerfragestunde und -versammlung
| (1) | Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht öffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 2 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Drei Gleichen pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und wird auf 30 Minuten begrenzt. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Drei Gleichen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Drei Gleichen, 27.04.2026
gez. J. Leffler
Bürgermeister Siegel