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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Plangenehmigungsverfahren „Profilvitalisierung der Rot in Abschnitt 6 bis 10“ in den Gemarkungen Gotha, Seebergen und Tüttleben des Landkreises Gotha

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur Profilvitalisierung des Fließgewässers in den Gemarkungen Gotha, Tüttleben und Seebergen. Das Vorhaben stellt eine kleinräumige Gewässerbaumaßnahme dar und bedarf der der wasserrechtlichen Plangenehmigung entsprechend §68 Abs. 2 WHG. Zuständig für die Verfahrensführung ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha.

Entsprechend §73 Absatz 2, 3 VwVfG ist der Plan in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, nach den Vorhaben des §27b VwVfG innerhalb von drei Wochen nach Zugang für die Dauer von einem Monat zur Einsicht auszulegen.

Die Auslegung des Plans ist vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Vorhabensbeschreibung und Planunterlagen zum Plangenehmigungsverfahren Profilvitalisierung der Rot in Abschnitt 6 bis 10“ in den Gemarkungen Gotha, Seebergen und Tüttleben des Landkreises Gotha können in der Zeit vom

26. Mai 2026 bis 25. Juni 2026

eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme in der Gemeinde Drei Gleichen in 99869 Drei Gleichen, Friedrich-Seitz-Weg 1, Ortsteil Günthersleben Ordnungsverwaltung, während der Dienstzeiten

Dienstag

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag

von 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich aus und können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 036202-70816 oder per E-Mail unter ordnung@gemeinde-drei-gleichen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Plangenehmigungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder öffentliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist diese auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. J. Leffler

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen Bote Nr. 05/2026 am 16. Mai 2026 und gilt mit diesem Tag als öffentlich bekannt gegeben.

gez. J. Leffler

Bürgermeister