Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 18. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 16.04.2026 und die Beschlüsse der 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 29.04.2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/18-007

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 12.03.2026

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.04.2026:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 12.03.2026 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/18-008

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 12.03.2026

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.04.2026:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 12.03.2026 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/18-009

Vergabe von Bauleistungen zur Aufarbeitung des Parketts im Bürgerhaus im OT Günthersleben

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 16.04.2026:

1.

Der Vergabe von Bauleistungen zur Aufarbeitung des Parketts im Bürgerhaus im OT Günthersleben an die Firma Parkett Rudolph UG, 99867 Gotha wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.763500.950000 - Baumaßnahme Parkett Bürgerhaus Günthersleben.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/18-010

Vergabe von Bauleistungen zur Fassadensanierung am Gasthaus "Zum Goldenen Löwen" (Nord- und Ostseite) im OT Wechmar

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 16.04.2026:

1.

Der Vergabe von Bauleistungen zur Fassadensanierung der nördlichen und östlichen Fassade einschließlich der Fenster des Gasthauses „Zum Goldenen Löwen“ im OT Wechmar an die Firma Malergeschäft Thomas Eckstein aus 99192 Ingersleben wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.764500.950002 - Baumaßnahme Fassade.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2026/18-011

Vergabe zur Lieferung von Rettungsgeräten für das HLF 10 der Ortsteilfeuerwehr Wechmar

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 16.04.2026:

1.

Der Vergabe zur Lieferung der Rettungsgeräte für das HLF 10 der Ortsteilfeuerwehr Wechmar an die Firma BSL Brandschutz Lauta GmbH aus Elsterheide wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Der der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-046

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.03.2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 26.03.2026 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-047

2. Lesung und Beschlussfassung zur Satzung zur 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

die Satzung zur 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-048

Zustimmung zum Vorschlag des OS-Rates Günthersleben/Wechmar zur Partnerschaft zwischen der Gemeinde Drei Gleichen und der Gemeinde Ebsdorfergrund/Hessen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

dem Vorschlag des Ortschaftsrates Günthersleben/Wechmar zum Abschluss einer Partnerschaft mit der Gemeinde Ebsdorfergrund/Hessen aufgrund der gewachsenen freundschaftlichen und partnerschaftlichen Beziehungen wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-049

Grundsatzbeschluss zur Ertüchtigung der Verkehrsanlage einer Teilfläche der "Mühlberger Straße" im Gewerbegebiet "Das Steinfeld" im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

Für die Ertüchtigung der Verkehrsanlage einer Teilfläche der „Mühlberger Straße“ im Gewerbegebiet „Das Steinfeld“ im OT Wandersleben vom Kreisel bis zur Einfahrt der Fa. Glas-Cycle soll der Vollausbau mit einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 6,50 m und Querneigung zum vorhandenen Graben erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-050

Änderung des Gemeinderatsbeschlusses LG1-GR-2023/54-207 vom 14.12.2023 über die Hortgebühren für die Kita "Waidspatzen" im OT Mühlberg für das Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

Der Gemeinderatsbeschluss LG1-GR-2023/54-207 vom 14.12.2023 wird aufgrund der Schließung des Hortes in der Kita „Waidspatzen“ im OT Mühlberg ab dem 17.08.2026 und Streichung der Landespauschale zum 01.01.2026 in Punkt 3 Kosten auf 10.880,67 Euro für 2026 geändert.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-051

Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses LG2-GR-2025/15-165 zu den Hortgebühren für die Kita "Waidspatzen" im OT Mühlberg für das Schuljahr 2026/2027 und 2027/2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

die Aufhebung des Gemeinderatsbeschluss LG2-GR-2025/15-165 vom 27.11.2025 zu den Hortgebühren für die Kita „Waidspatzen“ im OT Mühlberg für das Schuljahr 2026/2027 und 2027/2028 aufgrund der Schließung des Hortes ab dem 17.08.2026.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-052

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben

(AZ: 2026/004 - WG „Wandwiese“)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandwiese“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung eines Carports außerhalb des Baufeldes

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-053

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Cobstädt

(AZ: 2026/005 - WG „Am Biel“)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026, 

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Biel“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neueindeckung des Daches mit dunkelgrauen Ziegeln

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-054

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar

(AZ: 2026/006 - WG „Am Hopfenberg“)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hopfenberg“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung einer Garage außerhalb des Baufeldes

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-055

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben

(AZ: 2026 0060)- TV

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026, das

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung Ersatzneubau mit Sanitäranlagen für Kleintierzuchtverein Günthersleben

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-056

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 26.03.2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 26.03.2026 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-057

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-058

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-059

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-060

Vergabe von Bauleistungen zur Fassadensanierung am Nebengebäude der Domäne im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

1.

Der Vergabe von Bauleistungen zur Fassadensanierung am Nebengebäude der Domäne im OT Wechmar an die Firma Malerfachbetrieb Thomas Meier aus 99869 Drei Gleichen, OT Mühlberg wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880002.950000 - Sanierung Fassade Nebengebäude.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-061

Vergabe von Bauleistungen zur Fassadensanierung am Feuerwehrgerätehaus im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

1.

Der Vergabe von Bauleistungen zur Fassadensanierung am Feuerwehrgerätehaus im OT Wechmar an die Firma M&M Farbgestaltung GmbH & Co.KG aus 99869 Drei Gleichen, OT Wandersleben wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.950004 - Baumaßnahme Fassade Feuerwehr Wechmar.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-062

Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Instandsetzung des Burgweges" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

1.

Der Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 für das Bauvorhaben „Instandsetzung des Burgweges“ im OT Mühlberg an das Planungsbüro Beckert Landschaftsarchitekten aus 99869 Eschenbergen, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung der Kosten erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.79000.950000 - Baumaßnahme Wanderweg Mühlburg.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-063

Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Instandsetzung des Mühlgrabens an der Öl- und Graupenmühle" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

1.

Der Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-8 für das Bauvorhaben „Instandsetzung des Mühlgrabens an der Öl- und Graupenmühle“ im OT Mühlberg an das Planungsbüro Mühlbauer + Zacher Architekten aus 99092 Erfurt, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung der Kosten erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.61500.950008 - Städtebauförderung - Ufermauer Öl- und Graupenmühle.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2026/19-064

Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Umbau der Bushaltestelle in der Schulstraße im OT Wandersleben (beidseitig)" - TV

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2026:

1.

Der Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Umbau der Bushaltestelle in der Schulstraße im OT Wandersleben (beidseitig)“ an die Firma AIT Allgemeiner Ingenieurbau Thüringen GmbH aus 99867 Gotha wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.630000.950008 - Baumaßnahme Bushaltestelle Wandersleben.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 30.04.2026

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 16.04.2026 sowie des Gemeinderates vom 29.04.2026 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 05/2026 am 16.05.2026. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister