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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 44. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 11.05.2023 und die Beschlüsse der 48. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 25.05.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/44-011

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.04.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.05.2023:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.04.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/44-012

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.04.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.05.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.04.2023 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-060

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 27.04.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 27.04.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-061

Aufnahme von Herrn Stephan Kirchner in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Stephan Kirchner

OT Wandersleben, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-062

Aufnahme von Herrn Sven Cybik in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Sven Cybik

OT Wandersleben, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-063

Aufnahme von Herrn Roman Deckwart in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Roman Deckwart

OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-064

Aufnahme von Herrn Uwe Burkhardt in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Uwe Burkhardt

OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-065

Aufnahme von Frau Silke Bucher in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Frau Silke Bucher

OT Cobstädt, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-066

Aufnahme von Herrn Bernd Kick in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Bernd Kick

OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-067

Aufnahme von Herrn Thomas Krätzig in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Thomas Krätzig

OT Mühlberg, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-068

Aufnahme von Frau Sarah Gasterstedt in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Frau Sarah Gasterstedt

OT Seebergen, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-069

Aufnahme von Herrn Oliver Schirmer in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

auf der Grundlage des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende 5-jährige Amtszeit wird in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha

Herr Oliver Schirmer

OT Seebergen, 99869 Drei Gleichen

aufgenommen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-070

Grundsatzbeschluss für die Hilfeleistung der Gemeinde Drei Gleichen im Rahmen der Trinkwasserversorgung im Gewerbegebiet Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in einem Teilgebiet des Gewerbegebietes „Das Steinfeld“ im OT Wandersleben soll auf Grund der jetzigen Versorgung durch einen privaten Versorger die Gemeinde bis zum Anschluss der Abnehmer an das öffentliche Wasserversorgungsnetz bei der Instandhaltung der bisherigen Leitung zur Absicherung der Wasserversorgung unterstützend tätig werden.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-071

Grundsatzbeschluss zum grundhaften Ausbaus des Gehweges mit Erneuerung der Bordanlage im OT Wechmar im Rahmen der Baumaßnahme Brückenstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

Dem grundhaften Ausbau des Gehweges mit Erneuerung der Bordanlage im OT Wechmar im Rahmen der Baumaßnahme Brückenstraße wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-072

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.630000.630000 - Winterdienst

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 35.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.630000.630000 – Winterdienst werden genehmigt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Mehreinnahme der Haushaltsstelle 1.855000.130000 – Einnahmen aus Verkauf Wald.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-073

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.950007 - Ausbau Gehweg Brückenstraße im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Die außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 140.000,00 € auf der HH-Stelle 2.630000.950007 – Ausbau Gehweg Brückenstraße OT Wechmar werden genehmigt.
  2. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH.-Stelle 2.610000.950004 – Dorferneuerung Domäne OT Wechmar.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-074

Zustimmung zu einer Neuanschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF10)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Der Neuanschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) im Jahr 2026 wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel zur Neuanschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges 10 (HLF10) gemäß Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-075

Zustimmung zur Verwendung der Mittel des Klimapakts mit Kommunen nach §8 Abs. 2 ThürKlimaG

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

Der Verwendung einer Zuweisung als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gem. § 22 f ThürFAG in Höhe von 19.056,00 € für die Erneuerung von acht Fenstern im gemeindeeigenem Objekt des Kleintierzuchtvereins Günthersleben sowie zur Umstellung auf LED-Beleuchtungstechnik in den beiden Verwaltungsstandorten der Gemeinde wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-076

Beschluss über die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.05.2023 geprüft und in die Abwägung eingestellt.
    Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben.
    Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.
    Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
  3. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-077

Zustimmung zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Drei Gleichen für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im OT Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

den vorliegenden Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Vertrag mit der WI Energy GmbH, vertreten durch Herrn Peter Maasem, 54296 Trier, abzuschließen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-078

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6), in Verbindung mit § 88 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-FreiflächenanlageSeebergen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom April 2023 als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Auf Grundlage von § 88 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen die in der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-079

Zustimmung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen "Flächen für private Erholungs- und Nutzgärten mit Flächen für die Kleintierhaltung" an der Straße "Kretschmar" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den in der Anlage ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Wechmar einen Bebauungsplan aufzustellen.
  2. Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.
  3. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Wechmar in der Flur 3 die Flurstücke 116, 117, 118, 119/1, 120/2, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132 und 133 sowie zum Zwecke der gesicherten Erschließung eine Teilfläche des Flurstücks 160/2.
  4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses:
    Übersichtslageplan mit zeichnerischer Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes gemäß Aufstellungsbeschluss.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-080

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben

(AZ: 2023 002 - WG "Im Siebengehege")

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.05.2023:

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Siebengehege“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung einer Garage

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-081

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Cobstädt (AZ: 2023 0156)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau eines Einfamilienhauses

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-082

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0176)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Gartenhaus als Sauna in Holzbauweise mit Pultdach

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-083

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 27.04.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 27.04.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-084

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-085

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-086

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-087

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-088

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-089

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-090

Vergabe von Planungsleistungen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Das Steinfeld" im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Der Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Das Steinfeld“ im OT Wandersleben an das Planungsbüro Planungsgruppe 91, 99867 Gotha, wird zugestimmt.
  2. Die hierfür notwendigen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2023 eingestellt.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/48-091

Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen für den grundhaften Gehwegausbau und Erneuerung der Bordanlage im OT Wechmar im Rahmen der Baumaßnahme Brückenstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023:

  1. Der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen wird zur Vergabe der Bauleistungen und Planungsleistungen für den grundhaften Gehwegausbau und Erneuerung der Bordanlage im OT Wechmar Brückenstraße bis zu einer Geamtsumme von 140.000,00 € ermächtigt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.63000.950007 (Baumaßnahme Brückenstraße im OT Wechmar).
  3. Die formellen Vergabebeschlüsse werden in derGemeinderatssitzung am 29.06.2023 gefasst.
  4. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 06.06.2023

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.05.2023 und des Gemeinderates vom 25.05.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 06/2023 am 24.06.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister