Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 25.05.2023, über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
24.06. – 30.06.2023
in der Gemeinde Drei Gleichen, Hauptverwaltung, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen während der üblichen Dienstzeiten
|
| Montag und Mittwoch von: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr |
|
| Dienstag von: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
|
| Donnerstag von | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
|
| Freitag von: | 09:00 – 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme auf.
Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der genannten Behörde schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des GVG, in der jeweils geltenden Fassung, nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Gemeinde Drei Gleichen, 13.06.2023
J. Leffler — - Siegel -
Bürgermeister
Diese Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 6/2023 am 24.06.2023 sowie an den Verkündungstafeln im Gemeindegebiet.
Gemeinde Drei Gleichen, 13.06.2023
J. Leffler — - Siegel -
Bürgermeister