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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Personen, die zum Amt eines Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit berufen werden können.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 25.05.2023, über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste der Gemeinde Drei Gleichen zur Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

24.06. – 30.06.2023

in der Gemeinde Drei Gleichen, Hauptverwaltung, Schulstraße 1 in 99869 Drei Gleichen während der üblichen Dienstzeiten

Montag und Mittwoch von:

09:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag von:

09:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag von

09:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von:

09:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme auf.

Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der genannten Behörde schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des GVG, in der jeweils geltenden Fassung, nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Gemeinde Drei Gleichen, 13.06.2023

J. Leffler  —  - Siegel -

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 6/2023 am 24.06.2023 sowie an den Verkündungstafeln im Gemeindegebiet.

Gemeinde Drei Gleichen, 13.06.2023

J. Leffler  —  - Siegel -

Bürgermeister