Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Schwabhausen der Gemeinde Schwabhausen auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (53100221) fortgeführt.
Betroffen ist in der Flur 2 das Flurstück 181/1.
Die Grundstückseigentümer:innen und die Inhaber:innen grundstücksgleicher Rechte können den Fortführungsnachweis
| vom | 10. Juli 2023 bis 09. August 2023 | |
| in der Zeit von | Mo – Fr | 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
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| Mo – Do | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361-574016-000) im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha einsehen.
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha Widerspruch eingelegt werden.
Die Fortführung des Liegenschaftskatasters gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Gotha, den 05.Juni 2023
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin