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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachungder Offenlegung der Fortführung des Liegenschaftskatasters

der Offenlegung der Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Schwabhausen der Gemeinde Schwabhausen auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (53100221) fortgeführt.

Betroffen ist in der Flur 2 das Flurstück 181/1.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung des Fortführungsnachweises bekannt gegeben. Zeit und Ort der Offenlegung werden hiermit öffentlich gemacht.

Die Grundstückseigentümer:innen und die Inhaber:innen grundstücksgleicher Rechte können den Fortführungsnachweis

vom

10. Juli 2023 bis 09. August 2023

in der Zeit von

Mo – Fr

08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Mo – Do

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361-574016-000) im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha einsehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha Widerspruch eingelegt werden.

Die Fortführung des Liegenschaftskatasters gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Gotha, den 05.Juni 2023

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin