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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 54. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 16.05.2024 und die Beschlüsse der 58. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 29.04.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/54-008

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 11.04.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.05.2024:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 11.04.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2024/54-009

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 11.04.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 16.05.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 11.04.2024 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-048

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 22.04.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 22.04.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-049

Berufung der Gemeindewahlleiterin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 01.09.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

Für die stattfindenden Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 01.09.2024 und evtl. Stichwahlen am 15.09.2024 wird Frau Elke Reichel als Gemeindewahlleiterin berufen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-050

Berufung der stellv. Gemeindewahlleiterin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 01.09.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

Für die stattfindenden Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 01.09.2024 und evtl. Stichwahlen am 15.09.2024 wird Frau Constance Kusserow als stellvertretende Gemeindewahlleiterin berufen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-051

Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2021 BgA Verpachtung Bürgerhaus Wandersleben der Landgemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der Jahresabschluss für den BgA Verpachtung Bürgerhaus Wandersleben, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme i. H. v. 906.088,31 €, der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 14.840,34 € wird festgestellt und genehmigt.
  2. Dem Bürgermeister wird für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss i. H. v. 14.840,34 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  4. Die Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge für die Folgejahre werden regelmäßig auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf durch einen neuen Beschluss.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-052

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Vermögenserwerb Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. 1Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 12.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.770000.935000 - Vermögenserwerb Bauhof werden genehmigt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-053

Beschluss zur Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Objekte sowie für das Festzelt der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Objekte sowie für das Festzelt der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-054

Beschluss zum 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drei Gleichen und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom Mai 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde Drei Gleichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes zu unterrichten.
  4. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-055

Beschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Drei Gleichen (Stand 22.04.2024) wird ohne vorliegenden Stellungnahmen (TöB) zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-056

Grundsatzbeschluss zur IT-Erneuerung in der Gemeindeverwaltung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der Auslagerung der IT-Technik in das Rechenzentrum der KIV Thüringen GmbH und der technischen Neuausstattung der Arbeitsplätze wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte zur Auslagerung der IT-Technik sowie zur technischen Neuausstattung der Arbeitsplätze einzuleiten und die Kosten im Haushaltsplan 2025 zu berücksichtigen.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-057

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Grabsleben (AZ: 2024 0127)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.05.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Nachträgliche Genehmigung des Neubaus einer Zelthalle als Lagerhalle für Boote

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-058

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2024 0132)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.05.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung einer Photovoltaik - Anlage auf einer Freifläche

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-059

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Großrettbach (AZ: 2024 0152)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.05.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Nachträgliche Genehmigung eines bestehenden Nebengebäudes mit Garage und Abstellraum (keine Aufenthaltsräume) und Errichtung einer PV-Anlage

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-060

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2024 0169)

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 29.05.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau einer Schutzhütte für Kasse und Gurtlager

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-061

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 22.04.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 22.04.2024 wird genehmigt

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-062

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-063

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-064

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-065

Zustimmung zum Verkauf der gemeindeeigenen Flurstücke des Allgemeinen Wohngebietes (WA) "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Dem Verkauf der Flurstücke 185/2; 187/4; 188/4; 189/3; 372/193; Teilbereich aus 429/192 und 271 der Flur 20 in der Gemarkung Mühlberg (Bestandteile des B-Plangebietes „Auf der Pferdekoppel“) an die Firma exsos Immobilien GmbH, 99084 Erfurt wird zugestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt zur Umsetzung des B-Planes des Allgemeinen Wohngebietes (WA) „Auf der Pferdekoppel“ mit dem Erwerber einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-066

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-067

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-068

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-069

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-070

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-071

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-072

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-073

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-074

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-075

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-076

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-077

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines neuen Multicar inkl. Winterdienstanbaugeräten

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der verbindlichen Bestellung zur Lieferung eines neuen Multicar inkl. Winterdienstanbaugeräten für den Bauhof bei der Firma Weimer GmbH, 99887 Georgenthal, OT Schönau wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.935000.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-078

Vergabe von Bauleistungen - Vergabe von Tischlerarbeiten für die Turnhalle im OT Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der Vergabe der Maßnahme Tischlerarbeiten (Erneuerung Fenster und Türen) - Turnhalle OT Seebergen an die Firma Seeberger Holztechnik - 99869 Drei Gleichen, wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880000.950002.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-079

Vergabe von Planungsleistungen für die Freiwillige Feuerwehr im OT Cobstädt

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der Vergabe der Maßnahme: Planungsleistungen für Neubau FFW-Gerätehaus OT Cobstädt an das Planungsbüro Planungsgruppe 91 - 99867 Gotha wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.950000.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

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Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-080

Vergabe von Straßenbauarbeiten im OT Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.05.2024:

  1. Der Vergabe der Maßnahme: Straßensanierung „Am Berg“ OT Seebergen an die Firma Frühbote & Brand, 99869 Tröchtelborn wird zugestimmt.
  2. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.630000.510000.
  3. Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

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Gemeinde Drei Gleichen, 31.05.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 16.05.2024 und des Gemeinderates vom 29.05.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 06/2024 am 15.06.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister