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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Ortschaftsbürgermeisterwahl in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Wandersleben am 26. Mai 2024

Bei der Ortschaftsbürgermeisterwahl in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Wandersleben der Gemeinde Drei Gleichen wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

1307

Zahl der Wähler:

945

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

15

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

930

Ergebnisse siehe folgend als Anlage.

Jeder Wahlberechtigte - bei der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber - kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt Gotha

Kommunalaufsicht

18.-März-Straße 50

99867 Gotha.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Stichwahl findet nicht statt.

Drei Gleichen, 29.05.2024

E. Reichel

Gemeindewahlleiterin

Anlage

zur Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses vom 26.05.2024 für die Ortschaftsbürgermeisterwahl in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Wandersleben

1

CDU

Stephan Kirchner

302

2

FWG

Sven Dahmen

628

X

E. Reichel

Gemeindewahlleiterin