Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Ortschaftsbürgermeisterwahl in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Günthersleben/Wechmar am 26. Mai 2024

Bei der Ortschaftsbürgermeisterwahl in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Günthersleben/Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

2447

Zahl der Wähler:

1779

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

266

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

1513

Ergebnisse siehe folgend als Anlage.

Jeder Wahlberechtigte - bei der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber - kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt Gotha

Kommunalaufsicht

18.-März-Straße 50

99867 Gotha.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Stichwahl findet nicht statt.

Drei Gleichen, 29.05.2024

E. Reichel

Gemeindewahlleiterin

Anlage

zur Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses vom 26.05.2024 für die Ortschaftsbürgermeisterwahl in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Günthersleben/Wechmar

E. Reichel

Gemeindewahlleiterin