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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei den Kommunalwahlen, am 26. Mai 2024, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Günthersleben/Wechmar

Zahl der Wahlberechtigten

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

Ferner bitte ich, die Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenen Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.

Wahlvorschläge siehe Anhang, Anlage 1, Blatt 1 bis 3.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Die Anschrift lautet:

LRA Gotha, Rechtsaufsichtsbehörde

18.-März-Straße 50

99867 Gotha.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr begründet werden.

Drei Gleichen, 29.05.2024

E. Reichel

Gemeindewahlleiterin

Anlage 1 - Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Günthersleben/Wechmar am 26.05.2024

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Die Gewählten sind durch ankreuzen X gekennzeichnet.

E. Reichel

Gemeindewahlleiterin