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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Drei Gleichen
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Fällung einer Linde auf dem Springgelände im OT Mühlberg

Aufgrund fehlender Standsicherheit musste aus Verkehrssicherheitsgründen die ca. 60 Jahre alte und 15 Meter hohe Linde auf dem Springgelände im Ortsteil Mühlberg gefällt werden. Die Linde wurde erstmals 2017 ins Baumkataster aufgenommen. Seitdem wurde der Baum jährlich von einem zertifizierten Baumkontrolleur kontrolliert. Wegen Pilzbefall und Hohlklang am Stammfuß wurde der Baum 2023 erstmals einer Eingehenden Untersuchung (Zugversuch) durch ein Sachverständigenbüro unterzogen. Zu diesem Zeitpunkt war der Baum noch verkehrssicher. Eine Wiederholungsuntersuchung wurde für das Jahr 2026 festgelegt. Die Wiederholungsuntersuchung im April 2026 ergab, dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben war und der Baum innerhalb von 2 Monaten zu fällen ist. Die Fällung wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Gotha beantragt und am 20.04.2026 genehmigt.

 

 

Als Ausgleich für die Fällung muss ein heimischer, standortgerechter Laubbaum innerhalb einer bestimmten Frist gepflanzt werden. Die Linde wurde am 28.05.2026 durch eine Baumpflegefirma gefällt. Derzeit wird noch geprüft, ob an derselben Stelle die Ersatzpflanzung erfolgen kann.

gez. Ordnungsverwaltung