Bildquelle: https://www.stvo2go.de/parkverbote/
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir informieren Sie, zu den geläufigen Parkregelungen gemäß der Straßenverkehrsordnung.
Gehweg
Parken auf dem Gehweg ist verboten.
Linke Fahrbahnseite
Parken auf der linken Fahrbahnseite ist verboten. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen/der rechte Fahrbahnrand zu nutzen.
Kreuzung und Einmündung
Parken ist 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen verboten. Parken ist 8 m vor Kreuzungen und Einmündungen entlang von baulichen Radwegen in Fahrtrichtung rechts verboten.
Grundstücke
Parken ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, verboten.
Verkehrsberuhigter Bereich
Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen verboten.
Bordsteinabsenkung
Parken ist vor Bordsteinabsenkungen verboten. Der abgesenkte Bordstein muss sich deutlich vom übrigen Bordsteinverlauf unterscheiden.
Restfahrbahnbreite
Parken ist an Stellen verboten, bei denen zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung kein Fahrstreifen von mindestens 3,05 m mehr verbleibt.
Bushaltestelle
Parken ist an Haltestellen 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 verboten.
gez. Ordnungsverwaltung
Gemeinde Drei Gleichen