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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 7/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Parkregelungen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung

Bildquelle: https://www.stvo2go.de/parkverbote/

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir informieren Sie, zu den geläufigen Parkregelungen gemäß der Straßenverkehrsordnung.

Gehweg

Parken auf dem Gehweg ist verboten.

Linke Fahrbahnseite

Parken auf der linken Fahrbahnseite ist verboten. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen/der rechte Fahrbahnrand zu nutzen.

Kreuzung und Einmündung

Parken ist 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen verboten. Parken ist 8 m vor Kreuzungen und Einmündungen entlang von baulichen Radwegen in Fahrtrichtung rechts verboten.

Grundstücke

Parken ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, verboten.

Verkehrsberuhigter Bereich

Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen verboten.

Bordsteinabsenkung

Parken ist vor Bordsteinabsenkungen verboten. Der abgesenkte Bordstein muss sich deutlich vom übrigen Bordsteinverlauf unterscheiden.

Restfahrbahnbreite

Parken ist an Stellen verboten, bei denen zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung kein Fahrstreifen von mindestens 3,05 m mehr verbleibt.

Bushaltestelle

Parken ist an Haltestellen 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 verboten.

gez. Ordnungsverwaltung

Gemeinde Drei Gleichen