Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 7/2023
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 45. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 15.06.2023 und die Beschlüsse der 49. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 28.06.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/45-013

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 11.05.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 15.06.2023:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 11.05.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/45-014

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 11.05.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 15.06.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 11.05.2023 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-092

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 25.05.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 25.05.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-093

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens/Bauhof

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Die außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 26.000,00 € auf der HH-Stelle 2.770000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens werden genehmigt.

2.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-094

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.950004 - Ersatzneubau Brücke Karl-Marx-Str. OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 48.000,00 € auf der HH-Stelle 2.630000.950004 - Ersatzneubau Brücke Karl-Marx-Str. OT Mühlberg werden genehmigt.

2.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-095

Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Sportlerheim im OT Großrettbach mit dem Dorfverein Großrettbach e.V.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Auf Empfehlung des Ortschaftsrates Cobstädt/Grabsleben/Großrettbach wird das Sportlerheim Großrettbach mit dem Außengelände ab dem 01.07.2023 zur kostenfreien Nutzung an den Dorfverein Großrettbach e.V. übergeben.

2.

Die anfallenden Betriebskosten werden ab diesem Tag vom Dorfverein Großrettbach e.V. getragen.

3.

Der Dorfverein Großrettbach e.V. verpflichtet sich zur Instandhaltung und Pflege des Gebäudes und des Geländes.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-096

Beratung und Beschlussfassung über die AufstelIung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Wohngebiet "Burgblick Drei Gleichen" im Ortsteil Großrettbach

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner heutigen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), zum Zwecke der Schaffung von Wohnbauflächen für den in der Anlage ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Großrettbach den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Burgblick Drei Gleichen“ aufzustellen.

2.

Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.

3.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 187/2 und 188/1 in der Flur 2 sowie zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Verkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 65 in der Flur 1 der Gemarkung Großrettbach.

4.

Mit der Projekt Großrettbach GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-097

Beschluss zur Festlegung des Geltungsbereiches für die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Das Steinfeld" im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Dem Geltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Das Steinfeld“ im Ortsteil Wandersleben, wird zugestimmt.

2.

Die Karte mit dem dargestellten Geltungsbereich wird Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-098

Zustimmung zur Entwurfsplanung der ThüWa für das Gewerbegebiet "Das Steinfeld" im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Der vorliegenden Entwurfsplanung für die Neuordnung der Trinkwasserleitung für das Gewerbegebiet „Das Steinfeld“ in Wandersleben wird zugestimmt.

2.

Die Planung wird Bestandteil des GR-Beschlusses.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-099

Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke in der "Karl-Marx-Straße" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

Dem Neubau der Brücke in der „Karl-Marx-Straße“ im OT Mühlberg im Rahmen der Weiterführung der abwassertechnischen Erschließung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-100

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023 0169)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 28.06.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Sanierung und Aufstockung des Gebäudes „A“, Umbau und Sanierung des Gebäudes „B“

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-101

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Seebergen (AZ: 2023 0197)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 28.06.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Gartenpavillon und Abstellräume für Kleingartengeräte

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-102

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0234)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 28.06.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Wiederaufbau des Anbaus im Erdgeschoss und Massivausbildung des Nord-Westgiebels im Dachgeschoss

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-103

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0236)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 28.06.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Aufstellung einer Containeranlage zur Auslagerung der Regelschule Neudietendorf am Standort der Staatl. Regelschule „Burgenland“ Wechmar

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-104

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 25.05.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 25.05.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-105

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-106

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-107

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-108

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-109

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-110

Vergabe von Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben "L 1045 OD Wechmar, Brückenstraße" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Der Vergabe der Ingenieurleistung für das Bauvorhaben „L 1045 OD Wechmar, Brückenstraße“ im OT Wechmar, Neubau Gehwege an die Firma IST Ingenieurges. mbH, 99867 Gotha wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.630000.9500007.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/49-111

Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben "L 1045 OD Wechmar, Brückenstraße" im OT Wechmar Titel 5: Neubau Gehwege

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2023:

1.

Der Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben „L 1045 OD Wechmar, Brückenstraße“ im OT Wechmar, Neubau Gehwege an die Firma Bickhardt Bau Thüringen GmbH, 99869 Schwabhausen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.630000.9500007 (Brückenstraße).

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 05.07.2023

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.06.2023 und des Gemeinderates vom 28.06.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 07/2023 am 22.07.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister