Titel Logo
Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Drei Gleichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Die Beschlüsse der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 13.06.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-001

Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2024:

Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Drei Gleichen erfolgt mit folgenden Gemeinderatsmitgliedern:

Vorschlagsrecht:

CDU (9)

3 Sitze

Mathias Köhler

Sandro Michalke

Hartwig Gieße

Ines Denner

Daniel Schönefeld

Stephan Kirchner

IGW (4)

1 Sitz

Frank Ritter

Michael Seiring

FWG (3)

1 Sitz

Jérôme Kecke

Rüdiger Hänsch

BI/SPD (3)

1 Sitz

Nils Riede

Celina Adam

Fraktionslos:

DIE LINKE (1)

0 Sitze

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-002

Berufung des neuen Wanderwegewartes Frank Schmoldt der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2024:

Zum Wanderwegewart der Gemeinde Drei Gleichen wird ab dem 01.07.2024

Herr Frank Schmoldt

OT Günthersleben

Brunnenstraße 8 a

99869 Drei Gleichen

berufen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-003

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2024:

1.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ und die Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

2.

Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten.

4.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-004

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2024 0052)

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Nebengebäude und Gartenhaus mit Pool

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-005

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2024 0173)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Begegnungsstätte

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-006

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg

(AZ: 2024 0177)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau eines Holzlagers mit Carport, einer überdachten Terrasse mit Abstellraum und einer Garage

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-007

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0182)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Erweiterung einer Doppelhaushälfte durch Anbau und zweite Wohneinheit

Gemeinde Drei Gleichen, 03.07.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 07/2024 am 20.07.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister