Die Beschlüsse der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 13.06.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-001
Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2024:
Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Drei Gleichen erfolgt mit folgenden Gemeinderatsmitgliedern:
Vorschlagsrecht:
| Fraktion (Mitglieder) | Anzahl Sitze | Besetzung | Verhinderungs- stellvertreter |
| CDU (9) | 3 Sitze | Mathias Köhler | Sandro Michalke |
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| Hartwig Gieße | Ines Denner |
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| Daniel Schönefeld | Stephan Kirchner |
| IGW (4) | 1 Sitz | Frank Ritter | Michael Seiring |
| FWG (3) | 1 Sitz | Jérôme Kecke | Rüdiger Hänsch |
| BI/SPD (3) | 1 Sitz | Nils Riede | Celina Adam |
| Fraktionslos: | |||
| DIE LINKE (1) | 0 Sitze |
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Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-002
Berufung des neuen Wanderwegewartes Frank Schmoldt der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2024:
Zum Wanderwegewart der Gemeinde Drei Gleichen wird ab dem 01.07.2024
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| Herr Frank Schmoldt |
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| OT Günthersleben |
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| Brunnenstraße 8 a |
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| 99869 Drei Gleichen |
berufen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-003
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 13.06.2024:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ und die Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-004
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2024 0052)
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Nebengebäude und Gartenhaus mit Pool
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-005
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2024 0173)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Begegnungsstätte
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-006
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg
(AZ: 2024 0177)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau eines Holzlagers mit Carport, einer überdachten Terrasse mit Abstellraum und einer Garage
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/01-007
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0182)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.06.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Erweiterung einer Doppelhaushälfte durch Anbau und zweite Wohneinheit
Gemeinde Drei Gleichen, 03.07.2024
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 07/2024 am 20.07.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister