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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

1. Satzung zur Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für den Ortsteil Mühlberg

Artikel 1

Änderung der Satzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S, 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) sowie des § 88 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 13.03.2014 (GVBl. S. 49) - alle Gesetze in der derzeit gültigen Fassung - wird die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für den Ortsteil Mühlberg mit Ausfertigungsdatum vom 11.01.2022 wie folgt geändert:

§ 4 (7) Dachflächenkollektoren, Photovoltaik-, Satelliten-, Antennenanlagen,

erhält folgende neue Fassung:

a)

Für die Standortauswahl von Dachflächenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind folgende Kriterien anzuwenden:

-

vorrangig auf Nebengebäuden und Scheunen,

-

vorrangig dort, wo sie vom öffentlichen Straßenraum aus nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sind.

Lediglich, wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllbar oder wegen ungeeigneter Sonnenausrichtung nicht sinnvoll sind, können Dachflächenkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Dächern installiert werden, die vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind.

b)

Module und Paneele von Kollektoranlagen sind als zusammenhängende Geometrie ohne Vereinzelungen anzuordnen. Sie sind als Gesamtanlage in Form eines Rechtecks oder Quadrates zusammenzustellen und an Fensterachsen der Fassade oder symmetrisch auf dem Dach auszurichten.

c)

Satelliten- und Antennenanlagen sind nur dort zu verwenden, wo sie vom öffentlichen Straßenraum aus nur eingeschränkt einsehbar sind.

§ 10 Ordnungswidrigkeiten,

wird wie folgt geändert und ergänzt:

(1) Ordnungswidrig nach § 86 Abs. 1 ThürBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmungen des

-

§ 4 (7) a, Dachflächenkollektoren und Photovoltaikanlagen nicht vorrangig auf Nebengebäuden und Scheunen installiert, die vom öffentlichen Straßenraum aus nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sind, obwohl diese Möglichkeit besteht und die Sonnenausrichtung dieser Dächer geeignet ist.

-

§ 4 (7) b, Module und Paneele von Kollektoranlagen nicht als zusammenhängende Geometrie, sondern mit Vereinzelungen und ohne Einhaltung der Form eines Rechtecks oder Quadrates zusammenstellt bzw. die Gesamtanlagen nicht an Fensterachsen der Fassade oder symmetrisch auf dem Dach ausrichtet.

-

§ 4 (7) c, Satelliten oder Antennenanlagen dort verwendet, wo sie vom öffentlichen Straßenraum aus uneingeschränkt oder nahezu uneingeschränkt einsehbar sind.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für den Ortsteil Mühlberg tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Drei Gleichen, 03.07.2024

gez. J. Leffler  —  Siegel

Bürgermeister